Im deutschen Recht bezeichnet die Verjährungsfrist den Zeitraum, innerhalb dessen ein Anspruch geltend gemacht werden kann. Nach Ablauf der Verjährungsfrist ist der Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden. Die Verjährungsfrist richtet sich nach der Art des Anspruchs und kann durch Vereinbarungen der Parteien verkürzt oder verlängert werden. Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre, kann aber je nach Anspruch auch länger oder kürzer sein.
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