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Annahme

Unter der Annahme versteht man den Akt der Zustimmung zu einem Vertragsangebot. Die Annahme ist damit eine einseitige Willenserklärung, durch welche der annehmende Vertragspartner das Angebot des anderen Vertragspartners bindend annimmt und damit einen Vertrag zustande kommt.

Die Annahme ist dabei an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt sind. So muss die Annahme beispielsweise inhaltlich mit dem Vertragsangebot übereinstimmen und dem anbietenden Vertragspartner zugehen. Eine Ausnahme hiervon ist die Annahme unter Abwesenden, die in bestimmten Fällen zulässig ist.

Die Annahme kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen. Eine ausdrückliche Annahme liegt vor, wenn der annehmende Vertragspartner das Angebot des anderen Vertragspartners ausdrücklich zustimmt. Eine konkludente Annahme hingegen liegt vor, wenn der annehmende Vertragspartner das Vertragsangebot stillschweigend durch ein bestimmtes Verhalten, wie beispielsweise die Lieferung oder die Bezahlung einer Ware, annimmt.

Wird das Angebot nicht angenommen, so kommt kein Vertrag zustande. Eine Ablehnung des Vertragsangebots kann ebenfalls ausdrücklich oder konkludent erfolgen.

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