Im deutschen Recht bezeichnet die “Invitatio ad offerendum” (auch Aufforderung zur Abgabe eines Angebots genannt) eine rechtliche Situation, in der eine Partei durch ihre Äußerungen oder ihr Verhalten ein Angebot nicht direkt abgibt, sondern lediglich eine Einladung zur Abgabe von Angeboten ausspricht. Dabei ist es noch unklar, ob und unter welchen Bedingungen ein Vertrag zustande kommen soll. Der Empfänger einer solchen Aufforderung ist nicht berechtigt, das Angebot als angenommen zu betrachten, sondern lediglich auf die Aufforderung zu reagieren und ein Angebot abzugeben. Ein typisches Beispiel für eine Invitatio ad offerendum ist die Anzeige eines Produkts zu einem bestimmten Preis im Prospekt oder in einem Online-Shop. Die Anzeige ist eine Einladung an den Kunden, ein Angebot zum Kauf des Produkts zu einem bestimmten Preis abzugeben. Der Verkäufer kann das Angebot annehmen oder ablehnen.
- Home
- Dokumente
- Rechtsgeschäft
- Abschluss
- Willenserklärung
- Invitatio ad offerendum