Firmengründung (Start-Up-Beratung): Ihr Unternehmen im Fokus
Das Gesellschaftsrecht befasst sich mit der Frage einer auf Dauer angelegten Zusammenarbeit von einzelnen Menschen zur Erreichung eines gemeinsamen wirschaftlichen Zwecks. Das deutschte Gesellschaftsrecht unterscheidet dabei zwischen den Personengesellschaften und den Kapitalgesellschaften (auch juristische Personen oder seltener Körperschaften genannt).
- Zu den Personengesellschaften zählen: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR, auch BGB-Gesellschaft genannt), Partnerschaftsgesellschaft (PartG), offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG).
- Zu den Kapitalgesellschaften gehören: Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) sowie die Mischform der GmbH & Co KG.
Gerne stehe ich Ihnen bereits bei der Wahl der geeigneten Rechtsform für Ihre Gründ0ung mit Rat und Tat zur Seite. Hierbei übernehme ich für Sie insbesondere die Erstellung der notwendigen Vertragsunterlagen. Auch über die zu vermeidenden Haftungsrisiken werden Sie von mir beraten.
Auch den Kauf oder Verkauf von Unternehmen bzw. von Unternehmensanteilen begleite ich für Sie und berate zu den Regelungen z.B. in einem Unternehmenskaufvertrag.