Schmerzensgeldrecht

Verletzungen und Schmerzen: Anspruch auf Wiedergutmachung.

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird das Wort Schmerzensgeld genutzt, wenn eine Verletzung des Körpers oder eine Gesundheitsschädigung eines Menschen verursacht wurde. Schmerzensgeld im juristischen Sinne ist eine Form des Schadensersatz, welchen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eine „billige Entschädigung in Geld“ nennt, § 253 Abs. 2 BGB. Bevor Schmerzensgeld gefordert werden kann, muss zunächst geprüft werden, ob überhaupt ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht.

Bestandteil des Schadensersatzanspruches ist nicht nur das Schmerzensgeld, sondern nach den §§ 249 ff. BGB sind auch weitere Einbußen erfasst. Diese Verminderungen Ihres Vermögens muss der Geschädigte aufgrund der Verletzung seines Körpers oder Gesundheit erleiden. Ein immaterieller Schaden ist eine Beeinträchtigung der Gesundheit, der Ehre oder der Freiheit, die nicht in Geld messbar ist. Zum Schmerzensgeldrecht gehören zum Beispiel die Fälle von Körperverletzung, Verletzung des Persönlichkeitsrechts, Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder Verletzung des Rechts am eigenen Bild.

Als Ihr Anwalt im Bereich Schmerzensgeldrecht kann ich Ihnen in verschiedenen Situationen helfen, zum Beispiel:

  • Wenn Sie einen immateriellen Schaden erlitten haben und wissen möchten, ob Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben und wie Sie diesen berechnen oder geltend machen können.
  • Wenn Sie einen immateriellen Schaden verursacht haben und wissen möchten, ob Sie zu Schmerzensgeld verpflichtet sind und wie Sie diesen begrenzen oder abwehren können.
  • Wenn Sie einen immateriellen Schaden vermeiden wollen und wissen möchten, wie Sie sich rechtlich absichern oder vorsorgen können.

Wir unterstützen Sie

Für Sie prüfen wir die Erfolgsaussichten auf Schmerzensgeld und ermitteln die Höhe des Ihnen zu stehenden Geldbetrages für die von Ihnen erlittenen Schmerzens. Hierfür greifen wir auf umfangreiche Rechtsprechung zurück, um den größtmöglichen Forderungsbetrag anhand der aktuellen Rechtsprechung zum Schmerzensgeldrecht zu ermitteln.

Ihr Anspruch wird eingefordert

Wir kommunizieren hierfür mit dem Schädiger, seiner Haftpflichtversicherung und dessen Anwalt. In Verhandlungen erreichen wir mit unserem Wissen regelmäßig eine realistische Schmerzensgeldsumme für Sie. Als Anwalt im Bereich Schmerzensgeldrecht kann ich Ihnen also dabei helfen, Ihre schmerzensgeldrechtlichen Interessen zu wahren, Ihre Ansprüche geltend zu machen oder sich gegen unberechtigte Forderungen zu verteidigen. Ich kann Ihnen auch bei der außergerichtlichen Streitbeilegung oder bei der Vertretung vor Gericht zur Seite stehen.

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