Schmerzensgeldrecht

Verletzungen und Schmerzen: Anspruch auf Wiedergutmachung.

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird das Wort Schmerzensgeld genutzt, wenn eine Verletzung des Körpers oder eine Gesundheitsschädigung eines Menschen verursacht wurde. Schmerzensgeld im juristischen Sinne ist eine Form des Schadensersatz, welchen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eine „billige Entschädigung in Geld“ nennt, § 253 Abs. 2 BGB. Bevor Schmerzensgeld gefordert werden kann, muss zunächst geprüft werden, ob überhaupt ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht.

Bestandteil des Schadensersatzanspruches ist nicht nur das Schmerzensgeld, sondern nach den §§ 249 ff. BGB sind auch weitere Einbußen erfasst. Diese Verminderungen Ihres Vermögens muss der Geschädigte aufgrund der Verletzung seines Körpers oder Gesundheit erleiden.

Wir unterstützen Sie

Für Sie prüfen wir die Erfolgsaussichten auf Schmerzensgeld und ermitteln die Höhe des Ihnen zu stehenden Geldbetrages für die von Ihnen erlittenen Schmerzens. Hierfür greifen wir auf umfangreiche Rechtsprechung zurück, um den größtmöglichen Forderungsbetrag anhand der aktuellen Rechtsprechung zum Schmerzensgeldrecht zu ermitteln.

Ihr Anspruch wird eingefordert

Wir kommunizieren hierfür mit dem Schädiger, seiner Haftpflichtversicherung und dessen Anwalt. In Verhandlungen erreichen wir mit unserem Wissen regelmäßig eine realistische Schmerzensgeldsumme für Sie.

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