Im deutschen Recht bezeichnet Schriftform eine besondere Form der Abgabe einer Willenserklärung, bei der diese in Schriftzeichen oder Zeichen mit ähnlicher Bedeutung mit eigenhändiger Unterschrift festgehalten werden muss. Die Schriftform ist in vielen Gesetzen und Verträgen vorgeschrieben und hat den Zweck, die Beweisbarkeit und Klarheit von Willenserklärungen zu erhöhen. Sie dient als Beweis für den Inhalt der Erklärung und für den Zeitpunkt der Abgabe.
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