Ansprüche auf Ersatz Ihrer Schäden durch den Verursacher
Schadensersatz bedeutet: Wenn jemand einen Schaden verursacht hat, muss er oder sie diesen Schaden wieder gut machen. Das gilt auch für unabsichtlich verursachte Schäden. Das bedeutet: Jemand hat aus Versehen einen Schaden verursacht. Auch dann muss man den Schaden wieder gut machen.
Wir ermitteln die Schadenshöhe
Anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen ermitteln wir die Höhe Ihres Schadensersatzanspruchs. Die Rechtsprechung nimmt regelmäßig einen sog. Abzug “neu für alt” vor. Daher wird regelmäßig vom Neuwert ein Abschlag genommen in Höhe des Restwertes des beschädigten Gegenstandes. So z.B. bei einem Autounfall.
Wir setzen uns für Sie ein
Durch ein anwaltliches Forderungsschreiben an den Schädiger, dessen Haftpflichtversicherung oder dessen Anwalt melden wir Ihren Anspruch an. In professionell geführten Verhandlungen kommen wir regelmäßig zu einem nach der Lage des Falles für Sie günstigen Ergebnis.