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Rechtsgeschäft

Ein Rechtsgeschäft ist ein Handeln, welches auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist und das rechtlich beachtlich ist. Es kann sich um einseitige oder zweiseitige Handlungen oder um eine Einigung zwischen mehreren Parteien handeln.

Rechtsgeschäfte sind in verschiedenen Bereichen des Rechts von Bedeutung, wie zum Beispiel im Zivilrecht, Handelsrecht oder Arbeitsrecht. Für ein wirksames Rechtsgeschäft müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie beispielsweise die Geschäftsfähigkeit der beteiligten Personen, das Vorliegen eines rechtlich zulässigen Zwecks und die Einhaltung von Formvorschriften.

Es gibt verschiedene Arten von Rechtsgeschäften, wie zum Beispiel Verträge, Testament, Schenkung, Anfechtung, Kündigung oder Rücktritt. Die rechtlichen Gundlagen für Rechtsgeschäfte sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie in weiteren Gesetzen und Verordnungen geregelt.

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