Als eine Preiserhöhung bezeichnet man eine Änderung des vereinbarten Preises für eine Leistung oder ein Produkt. Die rechtlichen Grundlagen für eine Preiserhöhung können sich aus Verträgen, AGB oder gesetzlichen Regelungen ergeben. Im Vertragsrecht kann eine Preiserhöhung beispielsweise durch eine Preisgleitklausel oder eine Vertragsanpassungsklausel vorgesehen sein. Auch die AGB können eine Regelung zur Preiserhöhung enthalten, wobei diese regelmäßig der AGB-Kontrolle unterliegen. Eine Preiserhöhung kann auch gesetzlich gerechtfertigt sein, etwa bei einer Änderung der Mehrwertsteuer oder anderer Abgaben. In jedem Fall muss der Kunde über eine Preiserhöhung in angemessener Form informiert werden, um ihm die Möglichkeit zu geben, seinen Vertrag zu kündigen oder eine Preiserhöhung zu akzeptieren.
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