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Kaufvertrag

Ein Kaufvertrag ist ein Rechtsgeschäft, bei dem sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine mangelfreie Sache zu übergeben und das Eigentum daran zu verschaffen, während der Käufer sich verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Der Kaufvertrag ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und unterliegt den allgemeinen Vorschriften des Schuldrechts.

Zu den verschiedenen rechtlichen Gundlagen des Kaufvertrags gehören unter anderem die Gewährleistungspflichten des Verkäufers, die sich aus den §§ 437 ff. BGB ergeben. Diese Pflichten betreffen die Beschaffenheit und den Zustand der gekauften Sache und geben dem Käufer ein Recht auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz. Daneben gelten auch die Bestimmungen des Handelsrechts und des Kaufmannsrechts, wenn der Kaufvertrag im Rahmen eines Handelsgeschäfts abgeschlossen wird.

Der Kaufvertrag kann schriftlich oder mündlich geschlossen werden, wobei bei Verbraucherverträgen bestimmte Formerfordernisse zu beachten sind. So müssen beispielsweise die Vertragsbedingungen bei Fernabsatzverträgen oder Haustürgeschäften auf dauerhaftem Datenträger, wie z.B. schriftlich, festgehalten werden. Zudem kann der Kaufvertrag unter bestimmten Umständen auch durch das gesetzliche Widerrufsrecht des Käufers beeinflusst werden, das in den §§ 355 ff. BGB geregelt ist.

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