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Gebrauchtwagenkaufvertrag: Wichtige Hinweise für den privaten Gebrauchtwagenkauf

Der Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug ist ein wichtiger rechtlicher Schritt, der sorgfältige Überlegungen erfordert. Insbesondere bei Privatverkäufen gelten spezifische Regelungen, die sowohl Käufer als auch Verkäufer beachten sollten.

Sachmängelhaftungsausschluss: Gemäß den neuen Regeln zur Sachmängelhaftung seit dem 1. Januar 2002 kann der Verkäufer eines gebrauchten Kraftfahrzeugs die Haftung für Sachmängel nur unter bestimmten Bedingungen ausschließen. Dieser Ausschluss ist im vorliegenden Muster nur für den privaten Gebrauchtwagenkauf gültig und nicht wirksam, wenn der Verkäufer ein Unternehmer ist.

Bestätigung der Eigentümerposition: Im Kaufvertrag sollte der Verkäufer seine Eigentümerposition bestätigen, um mögliche Probleme im Zusammenhang mit gutgläubigem Erwerb von einem Nichtberechtigten zu vermeiden (gemäß § 932 BGB).

Verpflichtungen des Verkäufers: Der Verkäufer ist verpflichtet, der Zulassungsstelle unverzüglich die Anschrift des Erwerbers anzuzeigen (gemäß § 27 Absatz 3 StVZO). Zudem muss er dem Käufer die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II oder bei Stilllegung die entsprechende Stilllegungsbescheinigung aushändigen und eine Empfangsbestätigung dafür einholen. Diese Bestätigung sollte im Kaufvertrag enthalten sein. Bei einer Fahrzeugstilllegung ist die Bestätigung des Empfangs der Stilllegungsbescheinigung erforderlich.

Ummeldungspflicht des Käufers: Der Käufer sollte verpflichtet werden, das Fahrzeug unverzüglich umzumelden. Diese Verpflichtung kann im Kaufvertrag festgehalten werden.

Beim Abschluss eines Gebrauchtwagenkaufvertrags ist es ratsam, die genannten Punkte sorgfältig zu berücksichtigen, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten und mögliche spätere Probleme zu vermeiden.

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