Im deutschen Recht bezeichnet eine Willenserklärung die Äußerung des Willens einer Person, einen Rechtsakt oder eine Rechtsfolge herbeizuführen. Sie ist somit die Äußerung des Willens, eine bestimmte Rechtswirkung erzielen zu wollen. Die Willenserklärung kann sowohl ausdrücklich als auch konkludent erfolgen und muss grundsätzlich in der richtigen Form abgegeben werden, um rechtswirksam zu sein.
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