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Abnahmeverpflichtung

Eine Abnahmeverpflichtung ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen zwei Parteien, bei der eine Partei verpflichtet ist, eine bestimmte Leistung (z.B. ein Werk oder eine Dienstleistung) durch die andere Partei abzunehmen. Die Abnahmeverpflichtung kann vertraglich festgelegt sein oder sich aus den Umständen ergeben. Sie kann auch gesetzlich vorgeschrieben sein, z.B. im Baurecht.

Im Falle einer Abnahmeverpflichtung hat die abnahmepflichtige Partei das Recht, die Leistung des Vertragspartners auf ihre Tauglichkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Bei ordnungsgemäßer Erfüllung der Leistungspflicht durch den Vertragspartner muss die abnahmepflichtige Partei die Leistung abnehmen und gegebenenfalls den vereinbarten Preis zahlen.

Eine Abnahmeverpflichtung im Zusammenhang mit einem Kreditvertrag bedeutet, dass der Kreditnehmer verpflichtet ist, den vollständigen Kreditbetrag in Anspruch zu nehmen und zurückzuzahlen. Diese Verpflichtung kann in der Regel aus dem Kreditvertrag selbst abgeleitet werden.

Im Rahmen einer Abnahmeverpflichtung bei einem Kredit kann es vorkommen, dass der Kreditnehmer den Kreditbetrag gar nicht vollständig benötigt, aber dennoch den vollen Betrag aufnehmen und zurückzahlen muss. In diesem Fall kann es zu unnötigen Zinszahlungen kommen, da der Kreditnehmer Zinsen auf den gesamten Kreditbetrag zahlen muss, auch wenn er nur einen Teil davon tatsächlich benötigt.

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