Wer darf noch auf haben und wenn ja wie? Seit Montag, den 23. März 2020, gilt die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) vom 22. März 2020. Was dürfen wir jetzt noch? Ist das öffentliche Leben jetzt lahmgelegt? Hier erhalten Sie einen Überblick über die erlaubten Tätigkeiten in Nordrhein-Westfalen. Das öffentlich
In Zeiten von Corona und den Folgen der Pandemie wird das Geld knapp. Im Geschäft droht die Liquidität auf null zu sinken. Ausfälle, Schließung und die Insolvenz können die Folge sein. Beugen Sie jetzt vor! Setzen Sie sich mit Ihren Gläubigern frühzeitig in Kontakt. Vereinbaren Sie eine Stundung der noch offenen Forderungen. Wie das geht?
Das Corona-Virus stellt uns als Gesellschaft vor eine erhebliche Herausforderung. Auf die in der Arbeitswelt für Arbeitgeber / Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmer / Arbeitnehmerinnen begonnenen Veränderungen wirkt das Corona-Virus wie ein Katalysator. Home-Office, remote work oder mobiles Arbeiten sind Schlagworte der Stunde. Dieser Artikel soll Ihnen einen Überblick darüber geben, ob Sie als Geschäftsleitung eines Unternehmens
Eine Abmahnung richtig einzusetzen, kann ihr Unternehmen im Wettbewerb schützen: Ein Wettbewerber, der sich durch unlautere Methoden einen Vorteil verschaffen will, kann durch die Abmahnung gezwungen werden, das rechtswidrige Auftreten am Markt oder die Verletzung eigener Marken-, Namens- oder Urheberrechte für die Zukunft zu unterlassen. Im heutigen Wirtschaftsleben mischt sich in die Erwägungen um eine
Mietvertrag Der Abschluss eines Mietvertrages bedarf zu seiner Wirksamkeit grundsätzlich keiner besonderen Form. Allerdings schreiben §§ 550, 578 Abs. 1 BGB die Schriftform bei Verträgen mit einer Laufzeit über einem Jahr vor; andernfalls gelten Sie als im Zweifel unbefristet. Der schriftliche Mietvertrag sollte von jeder Mietpartei unterschrieben werden. Als Mindestinhalt des Mietvertrages ergibt sich wie folgt: Das
Das Arbeitsrecht wird von Weidenkaff als „Sonderrecht der Arbeitnehmer“ bezeichnet. Dies wird dem Arbeitsrecht nicht in Gänze gerecht. Betroffen sind auch die wechselseitigen Rechtsbeziehungen zum Arbeitgeber, zum Betriebsrat, zur Gewerkschaft sowie Interessenverbänden: Aufgabe des Arbeitsrechtes ist, einen Interessenausgleich zwischen den verschiedenen Beteiligten zu schaffen. In letzter Konsequenz sind die Arbeitsgerichte berufen, diesen Interessenausgleich herzustellen. Einstellung
Das Handelsrecht ist das Sonderrecht der Kaufleute. Es enthält im Handelsgesetzbuch (HGB) einige Modifikationen gegenüber dem allgemeinem Zivilrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Diese Modifikationen dienen zuvorderst dazu, den Anforderungen an einem reibungslosem Handelsverkehr zwischen Kaufleuten sowie den Gepflogenheiten des Handelsstandes Rechnung zu tragen. Handelsgewerbe Prokura & Handlungsvollmacht Handelsgewerbe Kauffrau / Kaufmann / Person des Handelsstandes