Das Handelsrecht ist das Sonderrecht der Kaufleute. Es enthält im Handelsgesetzbuch (HGB) einige Modifikationen gegenüber dem allgemeinem Zivilrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Diese Modifikationen dienen zuvorderst dazu, den Anforderungen an einem reibungslosem Handelsverkehr zwischen Kaufleuten sowie den Gepflogenheiten des Handelsstandes Rechnung zu tragen. Handelsgewerbe Prokura & Handlungsvollmacht Handelsgewerbe Kauffrau / Kaufmann / Person des Handelsstandes