👍Daumen-hoch-Emoji als Vertragsbestandteil? Wie der BGH entscheiden würde

Ein kanadische Gericht hat einen Vertrag über Flachs aufgrund eines Daumen-hoch-Emoji anerkannt. In Deutschland können Emoji ebenfalls Verträge begründen oder beeinflussen, da sie nach dem Empfängerhorizont auszulegen sind. Der BGH hat dies für SMS-Kommunikation bereits bestätigt.

Vertrag über 56.000,00 EUR per 👍*thumbsup*

Das Gericht in Saskatchewan hat entschieden, dass ein Vertrag über den Verkauf von Flachs zwischen einem Landwirt und einem Getreidehändler zustande gekommen ist, obwohl der Landwirt nur ein Daumen-hoch-Emoji als Antwort auf die Vertragsbedingungen geschickt hat.1 Das Gericht hat dabei die vorherige Geschäftsbeziehung der Parteien, die Art und Weise, wie sie Verträge per Textnachricht abgeschlossen haben, und die objektive Auslegung des Emoji berücksichtigt.

In Deutschland wäre ein solches Urteil grundsätzlich auch möglich, da Verträge über Messengerdienste wie WhatsApp wirksam geschlossen werden können, wenn die Parteien sich über die wesentlichen Vertragsbestandteile einig sind. Dabei kommt es auf den Willen der Parteien an, der nach dem Empfängerhorizont zu ermitteln ist. Auch Emoji können eine Willenserklärung darstellen oder zumindest deren Auslegung beeinflussen, wenn sie einen bestimmten Sinngehalt haben und im Kontext der Kommunikation verstanden werden können.

Hintergrund: Formfreiheit des Vertrages

Die Formfreiheit von Verträgen bedeutet, dass die Vertragsparteien grundsätzlich keine bestimmte Form einhalten müssen, um einen wirksamen Vertrag zu schließen (vgl. §§ 145, 147, 311 BGB). Das heißt, dass auch mündliche oder konkludente Verträge gültig sind, solange die Parteien sich über die wesentlichen Vertragspunkte einig sind. Die Formfreiheit ist ein Ausdruck der Vertragsfreiheit, die den Parteien erlaubt, den Inhalt und die Bedingungen ihrer Verträge selbst zu bestimmen.

Die Formfreiheit gilt jedoch nicht für alle Rechtsgeschäfte. Es gibt einige Fälle, in denen das Gesetz eine bestimmte Form vorschreibt, um die Rechtssicherheit, den Schutz einer Partei oder die Beweisbarkeit des Vertrages zu gewährleisten.

Was heißt ein 👍 Daumen-Hoch-Emoji juristisch? – Auslegung einer Willenserklärung

Die Auslegung der Willenserklärung nach dem Empfängerhorizont bedeutet, dass die Willenserklärung so zu verstehen ist, wie sie der Empfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Umstände verstehen durfte (vgl. §§ 133, 157 BGB). Dabei kommt es nicht auf die subjektive Absicht des Erklärenden an, sondern auf den objektiven Sinngehalt seiner Erklärung. Dabei sind vorrangig der Wortlaut und der Zusammenhang der Erklärung zu berücksichtigen. Außerdem sind die Umstände des Einzelfalls, wie z.B. die Verkehrssitte, die Geschäftspraxis oder das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien, einzubeziehen.

Quellen

1.https://www.canlii.org/en/sk/skkb/doc/2023/2023skkb116/2023skkb116.html?searchUrlHash=AAAAAQASS2VudCBNaWNrbGVib3JvdWdoAAAAAAE&resultIndex=1

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