Das Kaufrecht ist ein Teilgebiet des Privatrechts, das die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bei einem Kaufvertrag regelt. Ein Kaufvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich eine Partei (der Verkäufer) verpflichtet, eine Sache oder ein Recht an eine andere Partei (den Käufer) zu übertragen, und die andere Partei sich verpflichtet, einen bestimmten Preis dafür zu