Was ist eine Vorschussforderung nach § 9 RVG?
Laut § 9 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sind Anwälte berechtigt, von ihren Mandanten einen Vorschuss auf die voraussichtlichen Kosten ihrer Tätigkeit zu verlangen. Diese Regelung dient dazu, die finanzielle Grundlage für die Bearbeitung eines Falls zu sichern und schützt gleichzeitig vor möglichen Zahlungsausfällen.
Wann ist eine Vorschusszahlung üblich?
In vielen Fällen ist die Vorschussanforderung eine gängige Praxis. Die Höhe des Vorschusses richtet sich nach:
✅ Dem voraussichtlichen Aufwand des Falls
✅ Den gesetzlichen Gebühren gemäß RVG
✅ Individuellen Honorarvereinbarungen
Mandanten erhalten stets eine transparente Aufstellung über die Vorschusszahlung und eine nachvollziehbare Erklärung zur Berechnung der Kosten.
Rechtliche Grundlage & weitere Informationen
Die Vorschussregelung ist gesetzlich im § 9 RVG verankert. Für detaillierte Informationen zu den Anwaltskosten und den Berechnungsgrundlagen besuchen Sie: