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Selbstbeteiligung bei der Rechtsschutzversicherung – Wichtige Infos für Mandanten

Was bedeutet Selbstbeteiligung in der Rechtsschutzversicherung?

Die meisten Rechtsschutzversicherungen enthalten eine Selbstbeteiligung, d. h., Versicherte müssen im Schadensfall einen festgelegten Eigenanteil an den Kosten selbst übernehmen. Die Höhe der Selbstbeteiligung variiert je nach Versicherungsvertrag und Anbieter und wird bei jeder neuen rechtlichen Auseinandersetzung erneut fällig.

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?

Die Höhe der Selbstbeteiligung kann individuell festgelegt sein und beträgt oft zwischen 150 € und 500 € – abhängig vom gewählten Tarif. Manche Versicherer bieten Tarife mit sinkender oder komplett ohne Selbstbeteiligung an, falls über einen bestimmten Zeitraum keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.

Warum ist es wichtig, die Selbstbeteiligung zu kennen?

Vermeidung unerwarteter Kosten bei der Mandatserteilung
Bessere finanzielle Planung im Streitfall
Möglichkeit zur Anpassung des Versicherungstarifs

Tipp für Mandanten

Wir empfehlen Ihnen, sich vorab bei Ihrer Versicherung über die genaue Höhe Ihrer Selbstbeteiligung zu informieren. So lassen sich rechtliche Kosten besser einschätzen und unerwartete Ausgaben vermeiden.


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