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Kündigung, ordentliche

Die ordentliche Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, mit der ein Vertrag zum nächstmöglichen Kündigungstermin gekündigt wird. Die ordentliche Kündigung ist in der Regel an bestimmte Fristen gebunden, die je nach Vertrag und Art des Vertrags variieren können. Die Kündigungsfrist muss in der Regel schriftlich oder vertraglich festgelegt sein. Sie gibt beiden Parteien die Möglichkeit, sich auf die Kündigung einzustellen und gegebenenfalls rechtzeitig eine Alternative zu finden. Die ordentliche Kündigung steht im Gegensatz zur außerordentlichen Kündigung, die nur unter besonderen Umständen und ohne Einhaltung von Fristen möglich ist.

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Hinweis: Die Kündigung des Mandats berührt nicht bereits entstandene Vergütungsansprüche gemäß RVG.

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