In Situationen, in denen der Mieter einer Wohnung mit seinen Mietzahlungen im Rückstand ist, kann der Vermieter Klage auf Zahlung dieses Rückstands erheben, um seine Ansprüche durchzusetzen.
Für die Durchsetzung seiner Forderungen zieht der Vermieter häufig einen Rechtsanwalt hinzu. Alternativ kann er auch selbst vor dem Amtsgericht oder Mietgericht auftreten, um die Klage zu vertreten.
Die Zuständigkeit für diese Klage liegt beim Amtsgericht bzw. Mietgericht, in dessen Bezirk sich die streitige Wohnung befindet, unabhängig von der Höhe des Streitwerts.
Bei der Auswahl der beklagten Personen ist besondere Sorgfalt geboten. Ein Blick in den Mietvertrag offenbart, wer die Mieter sind. Oft sind es nicht nur Einzelpersonen, sondern beispielsweise Ehegatten oder eine Gruppe von Vertragspartnern, die alle verklagt werden sollten.
Der Streitwert für dieses Verfahren entspricht dem Betrag der ausstehenden Miete.
Im Antrag wird die Zahlung des ausstehenden Betrags gefordert. Zum Beispiel hatte der Mieter bis zum 3.1.20xx die Bruttomiete für Januar zu zahlen (600,00 Euro). Im Februar zahlte er zwar, jedoch um 150,00 Euro zu wenig. Entsprechend muss der Antrag auf Zinsen gestaffelt werden.
In der Begründung muss der klagende Vermieter alle Umstände vortragen, die seinen Anspruch begründen. Zur Untermauerung seines Anspruchs muss er relevante Dokumente vorlegen, wie den Mietvertrag, oder Zeugen benennen.
Es genügt nicht, einfach auf das Dokument zu verweisen. Stattdessen muss der Kläger die Umstände, die seine Beweisführung unterstützen, detailliert darlegen.
Der Kläger trägt die Beweislast für die von ihm behaupteten Tatsachen. Dies kann durch Vorlage von Urkunden (z.B. den Mietvertrag) oder durch Benennung von Zeugen geschehen, die die vorgetragenen Behauptungen bestätigen können.
Die Klage des Vermieters wegen Mietrückstands folgt einem spezifischen Verfahrensablauf, der rechtliche Sorgfalt erfordert, um die Erfolgsaussichten zu maximieren.