Gepäckverlust oder -verspätung: Was Sie als Flugreisender wissen sollten

Gepäckverlust oder -verspätung bei Flugreisen:

  • Passagiere können Schadenersatz von der Airline verlangen, wenn ihr Gepäck verloren geht, verspätet ankommt oder beschädigt wird.
  • Der Höchstbetrag für Ersatzkäufe oder den kompletten Verlust beträgt ca. 1.600 Euro pro Reisender (Stand 2023).
  • Wertsachen wie Schmuck, Geld oder Laptops sind von der Haftung ausgenommen und sollten ins Handgepäck gepackt werden.
  • Bei einer Pauschalreise können Passagiere zusätzlich eine Minderung des Reisepreises beim Reiseveranstalter geltend machen.
  • Am Flughafen muss ein Property Irregularity Report (PIR) ausgefüllt werden, um den Verlust oder die Verspätung zu dokumentieren.
  • Beschädigtes Gepäck muss innerhalb von 7 Tagen, verspätetes Gepäck innerhalb von 21 Tagen schriftlich bei der Airline gemeldet werden.

Wenn Sie mit dem Flugzeug verreisen, kann es leider vorkommen, dass Ihr Gepäck verloren geht, beschädigt wird oder verspätet ankommt. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch zu zusätzlichen Kosten und Unannehmlichkeiten führen. In diesem Infotext erfahren Sie, welche Rechte Sie als Flugreisender haben und wie Sie diese geltend machen können.

Rechte bei Gepäckverspätung

Wenn Ihr Gepäck nicht rechtzeitig am Zielflughafen ankommt, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von der Fluggesellschaft. Diese richtet sich nach dem Montrealer Übereinkommen, einem internationalen Abkommen, das die Haftung der Airlines regelt. Die Höhe der Entschädigung beträgt maximal ca. 1.600 Euro pro Reisender (Stand 2023) und hängt vom tatsächlichen Schaden ab, den Sie durch die Verspätung erlitten haben.

Zu diesem Schaden gehören auch die Kosten für notwendige Ersatzkäufe, wie zum Beispiel Kleidung, Unterwäsche oder Hygieneartikel. Sie müssen jedoch darauf achten, dass Sie nur das kaufen, was Sie wirklich brauchen, und die Belege dafür aufbewahren. Wenn Ihr Gepäck auf dem Rückflug verspätet ankommt, gibt es in der Regel keine Erstattung für Ersatzkäufe.

Um Ihre Ansprüche geltend zu machen, müssen Sie einige Schritte beachten:

  • Füllen Sie am Flughafen einen sogenannten Property Irregularity Report (PIR) aus. Das ist ein Formular, das Sie bei der Gepäckausgabe oder am Schalter der Fluggesellschaft erhalten. Damit dokumentieren Sie den Zeitpunkt und die Umstände der Verspätung und erhalten eine Referenznummer für Ihre Reklamation.
  • Melden Sie die Verspätung schriftlich bei der Fluggesellschaft innerhalb von 21 Tagen nach dem Eintreffen Ihres Gepäcks. Fügen Sie eine Kopie des PIR-Formulars, Ihre Bordkarte, den Gepäckaufkleber und die Belege für Ihre Ersatzkäufe bei.
  • Fordern Sie eine angemessene Entschädigung für Ihren Schaden. Wenn die Fluggesellschaft Ihnen kein Angebot macht oder dieses ablehnt, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle oder einen Anwalt wenden.

Rechte bei Gepäckverlust oder -beschädigung

Wenn Ihr Gepäck verloren geht oder beschädigt wird, haben Sie ebenfalls Anspruch auf eine Entschädigung von der Fluggesellschaft nach dem Montrealer Übereinkommen. Die Höhe der Entschädigung beträgt auch hier maximal ca. 1.600 Euro pro Reisender (Stand 2023) und hängt vom tatsächlichen Schaden ab, den Sie durch den Verlust oder die Beschädigung erlitten haben.

Zu diesem Schaden gehören auch die Kosten für den Ersatz oder die Reparatur Ihrer Gepäckstücke und deren Inhalt. Die Fluggesellschaft muss Ihnen den Neupreis für neue Gegenstände erstatten und den Zeitwert für gebrauchte Gegenstände. Wertsachen wie Schmuck, Geld oder Laptops sind jedoch von der Haftung ausgenommen. Diese sollten Sie daher immer im Handgepäck mitführen.

Um Ihre Ansprüche geltend zu machen, müssen Sie ebenfalls einige Schritte beachten:

  • Füllen Sie am Flughafen ein PIR-Formular aus, wie oben beschrieben.
  • Melden Sie den Verlust oder die Beschädigung schriftlich bei der Fluggesellschaft innerhalb von 7 Tagen nach dem Erhalt Ihres Gepäcks (bei Beschädigung) oder nach dem geplanten Erhalt Ihres Gepäcks (bei Verlust). Fügen Sie eine Kopie des PIR-Formulars, Ihre Bordkarte, den Gepäckaufkleber und eine Liste der verlorenen oder beschädigten Gegenstände bei.
  • Fordern Sie eine angemessene Entschädigung für Ihren Schaden. Wenn die Fluggesellschaft Ihnen kein Angebot macht oder dieses ablehnt, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle
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