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Rücktritt

Im deutschen Recht bezeichnet der Rücktritt einen einseitigen Vertragsrücktritt von einer bereits geschlossenen Vereinbarung. Der Rücktritt kann von einer Partei gegenüber der anderen Partei erklärt werden, wenn diese ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllt hat oder eine Vertragsverletzung vorliegt. Der Rücktritt beendet den Vertrag rückwirkend und setzt die Vertragsparteien wieder in den Zustand zurück, in dem sie sich vor dem Vertragsschluss befanden. Hierbei müssen jedoch eventuell bereits geleistete Zahlungen zurückgezahlt oder Wertersatz geleistet werden. Der Rücktritt sollte in der Regel schriftlich erklärt werden und bestimmte formelle Voraussetzungen erfüllen, um wirksam zu sein.

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