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Richtlinien zur Vermeidung von Diskriminierung im Bewerbungsverfahren gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) regelt das Verbot der Diskriminierung von Arbeitnehmern und Bewerbern und legt fest, dass Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund von Merkmalen wie Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe und Ähnlichem untersagt ist. Arbeitgeber sind dazu angehalten, äußerste Vorsicht walten zu lassen, insbesondere bei der Begründung von Entscheidungen im Bewerbungsverfahren, um nicht gegen das AGG zu verstoßen.

Es ist wichtig zu beachten, dass Absagen an Bewerber für eine ausgeschriebene Stelle keine Begründungen enthalten sollten, insbesondere keine Hinweise auf geschützte Merkmale wie Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Identität. Stattdessen sollte die Absage ohne materielle Begründung der Ablehnung abgefasst werden, um mögliche rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.

Wenn ein abgelehnter Bewerber Ansprüche wegen Diskriminierung geltend machen möchte, muss dies innerhalb von zwei Monaten schriftlich geschehen, beginnend mit dem Zugang der Ablehnung. Daher empfiehlt es sich, die Absendung des Absageschreibens zu dokumentieren, beispielsweise durch Einschreiben.

Das Personal der Firma sollte ausreichend hinsichtlich der Problematik der Diskriminierung geschult sein, um angemessen mit abgelehnten Bewerbern umzugehen. Telefonische Rücksprachen sollten nur von autorisierten Personen geführt werden, und Gründe für die Ablehnung sollten im Zweifel nicht genannt werden.

Bewerbungsunterlagen gehören dem Bewerber und sollten ihm unverzüglich nach einer Absage zurückgegeben werden. Dennoch ist es wichtig, das Auswahlverfahren lückenlos zu dokumentieren, um möglichen Ansprüchen wegen Diskriminierung vorzubeugen. Es ist ratsam, die Zustimmung des Bewerbers zur Aufbewahrung der Bewerbungsunterlagen bis zum Ende des Bewerbungsverfahrens einzuholen, idealerweise in digitaler Form.

Zur Dokumentation des Eingangs von Absageschreiben bietet sich die Verwendung von Einschreiben an. Die Absagen sollten kurz gehalten werden und keine Begründungen enthalten, um das Risiko von Schadensersatz- und Entschädigungsprozessen zu minimieren.

Insgesamt ist eine transparente und diskriminierungsfreie Durchführung des Bewerbungsverfahrens von entscheidender Bedeutung, um den gesetzlichen Anforderungen des AGG gerecht zu werden und rechtliche Konflikte zu vermeiden.

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