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Was kostet ein Anwalt

Der Rechtsanwalt ist pauschal für seine Tätigkeit zu vergüten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das RVG ist insoweit als Mindestsatz zu verstehen.

Die Vergütungspflicht beginnt mit der Übernahme der Unterlagen für das Mandat.

Gegenstandswert (€)
bis
Mittelgebühr: 1,3-fache Geschäfts-
gebühr (€)
+ 20,00 € Auslagen (€)Zwischen-
summe (€)
+ 19 % Umsatzsteuer (€)Gesamt-
summe (€)
50066,9513,3980,3415,2695,60
1.000120,9020,00140,9026,77167,67
1.500174,8520,00194,8537,02231,87
2.000228,8020,00248,8047,27296,07
3.000306,1520,00326,1561,97388,12
4.000383,5020,00403,5076,67480,17
5.000460,8520,00480,8591,36572,211
6.000538,2020,00558,20106,06664,26
7.000615,5520,00635,55120,75756,30
8.000692,9020,00712,90135,45848,35
9.000770,2520,00790,25150,15940,40
10.000847,6020,00867,60164,841.032,44
13.000919,1020,00939,10178,431.117,53
16.000990,6020,001.010,60192,011.202,61
19.0001.062,1020,001.082,10205,601.287,70
22.0001.133,6020,001.153,60219,181.372,78
25.0001.205,1020,001.225,10232,771.457,87
30.0001.316,9020,001.336,90254,011.590,91
35.0001.428,7020,001.448,70275,251.723,95
40.0001.540,5020,001.560,50269,501.857,00
45.0001.652,3020,001.672,30317,741.990,04
50.0001.764,1020,001.784,10338,982.123,08
65.0001.893,4520,001.913,45363,562.277,01
80.0002.022,8020,002.042,80388,132.430,93
95.0002.152,1520,002.172,15412,712.584,86
110.0002.281,5020,002.301,50437,292.738,79
Außergerichtliche Geschäftsgebühr nach RVG bei einfacher Sach- und Rechtslage und einem Mandant, Stand 01. Juni 2025.*

  • Erhöhend wirken eine Mehrzahl von Mandanten Nr. 1008 VV RVG mit ein 0,3 fachen Gebühr je Mandant (bis maximal zu einer 2,5 fachen Geschäftsgebühr).
  • Erhöhend wirkt auch eine umfangreiche Sachlage oder schwierige Rechtslage, die eine 1,5 fache Geschäftsgebühr rechtfertigen.
  • Bei gütlicher Beilegung des Rechtsstreits durch einen Vergleich erhält der Anwalt noch eine sog. Einigungsgebühr ungefähr in gleicher Höhe wie die Geschäftsgebühr (Nr. 1000 VV RVG).

Nach § 9 RVG steht dem Rechtsanwalt ein selbständig einklagbarer Anspruch auf Vorschuss zu. Das heißt, der Anwalt darf vor Aufnahme seiner Tätigkeit die Zahlung seiner Rechnung verlangen.

  • In einem Klageverfahren oder einem gesetzlich verpflichtend durchzuführenden Schlichtungsverfahren fallen weitere Gebühren an.

Der Anwalt schuldet keinen Erfolg in der Sache.

* Irrtum und Darstellungsfehler vorbehalten.

Mandat widerrufen Mandat kündigen

Hinweis: Die Kündigung des Mandats berührt nicht bereits entstandene Vergütungsansprüche gemäß RVG.

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