Wie läuft eine Klage? Der Weg durch das Zivilverfahren von A bis Z

Wenn alle außergerichtlichen Bemühungen um die Durchsetzung Ihres Anspruchs gescheitert sind, kann der Weg über das Gericht die nächste Option sein. Doch wie verläuft ein Zivilrechtsstreit genau? In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie eine Klage einreichen, welche Phasen das Verfahren durchläuft und was Sie dabei beachten müssen.

1. Vorbereitung und Klageeinreichung

Schritt 1: Klage vorbereiten

Bevor eine Klage eingereicht wird, müssen Sie entscheiden, ob der Weg über das Gericht der richtige ist. In Absprache mit Ihrem Anwalt wird die Klage formuliert. Diese sollte alle relevanten Informationen enthalten, einschließlich der Klagegründe und der Beweise, die Ihren Anspruch untermauern.

Schritt 2: Klage beim Gericht einreichen

Sobald die Klage fertiggestellt ist, wird sie beim zuständigen Amts- oder Landgericht eingereicht. Das Gericht prüft die Klage und sendet Ihnen eine Gerichtskostenvorschussrechnung zu. Dieser Vorschuss muss in der Regel entweder von Ihnen oder durch Ihre Rechtsvertretung bezahlt werden. Die Rechnung enthält bereits das Aktenzeichen, das für den weiteren Verlauf des Verfahrens von Bedeutung ist.

2. Zustellung der Klage und erster Verfahrensschritt

Schritt 3: Klagezustellung an den Gegner

Nach Eingang des Kostenvorschusses wird die Klage an den Gegner zugestellt. Das Gericht entscheidet nun, ob ein schriftliches Vorverfahren oder ein Verhandlungstermin angesetzt wird. Im schriftlichen Vorverfahren tauschen die Anwälte Schriftsätze aus und diskutieren den Sachverhalt sowie rechtliche Fragen.

Schritt 4: Frist zur Klageerwiderung

Das Gericht setzt dem Gegner eine Frist zur Klageerwiderung. Reagiert der Gegner nicht innerhalb dieser Frist, kann ein Versäumnisurteil ergehen. Dieses Urteil kann innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung durch den Gegner angefochten werden. Erfolgt kein Einspruch, wird der Rechtsstreit in der Regel zu Ihren Gunsten entschieden.

3. Verhandlung vor Gericht

Schritt 5: Verhandlungstermin festlegen

Wenn der Gegner rechtzeitig auf die Klage reagiert und das Gericht die Angelegenheit für verhandlungsreif hält, wird ein Verhandlungstermin angesetzt. Die Gerichte bemühen sich zunächst um eine gütliche Einigung. Bei der Verhandlung kann es sich um eine Güteverhandlung oder eine mündliche Verhandlung handeln.

Schritt 6: Persönliches Erscheinen

Das Gericht kann anordnen, dass sowohl Sie als auch der Gegner persönlich erscheinen müssen. Falls Sie nicht am Termin teilnehmen können, informieren Sie Ihren Anwalt umgehend, damit eine Terminsverlegung beantragt werden kann. Ein unentschuldigtes Fehlen kann zu einem Ordnungsgeld führen.

4. Gütetermin und mündliche Verhandlung

Schritt 7: Gütetermin

Im Gütetermin wird geprüft, ob eine gütliche Einigung zwischen den Parteien möglich ist. Hier werden die Möglichkeiten für eine außergerichtliche Einigung ausgelotet. Kommt es zu keiner Einigung, beginnt die mündliche Verhandlung.

Schritt 8: Mündliche Verhandlung

Während der mündlichen Verhandlung werden die Sachverhalte und Beweise erörtert. Zeugen können geladen werden, und der Richter entscheidet, ob die Beweisaufnahme notwendig ist oder ob die Sache bereits entscheidungsreif ist.

5. Beweiserhebung und Urteil

Schritt 9: Beweiserhebung

Falls weitere Beweise benötigt werden, setzt das Gericht Fristen und plant gegebenenfalls zusätzliche Verhandlungstermine. Die Kosten für Zeugen oder Sachverständige müssen von der Partei getragen werden, die den Beweis erbringt. Das Gericht fordert einen Kostenvorschuss für diese Auslagen an.

Schritt 10: Urteil

Ist die Sache entscheidungsreif, fällt das Gericht ein Urteil. Gegen dieses Urteil kann innerhalb eines Monats Berufung eingelegt werden. Wenn das Verfahren vor dem Amtsgericht stattfand, wird die Berufung beim Landgericht eingelegt. Handelte es sich um ein Verfahren vor dem Landgericht, geht die Berufung an das Oberlandesgericht.

6. Berufung: Was Sie wissen sollten

Berufung einlegen

Sie können Berufung einlegen, wenn Sie mit dem Urteil der ersten Instanz nicht zufrieden sind und sich in Ihren Rechten verletzt fühlen. Die Berufung muss innerhalb eines Monats nach Urteilsverkündung eingelegt werden und ist nur zulässig, wenn der Beschwerdewert von mindestens 600 Euro erreicht wird.

Berufungskriterien

Die Berufung wird nur dann zugelassen, wenn entweder Verfahrensfehler vorliegen oder das Urteil auf einer falschen rechtlichen Bewertung basiert. Die Berufungsinstanz prüft das Urteil der ersten Instanz und kann es bestätigen, abändern oder aufheben.

7. Fazit

Der Weg durch ein Klageverfahren ist komplex und umfasst mehrere Phasen, von der Klageeinreichung über die Verhandlung bis hin zur Urteilsverkündung und möglichen Berufung. Jede Phase bringt eigene Herausforderungen und Anforderungen mit sich. Es ist daher ratsam, sich umfassend von einem erfahrenen Anwalt beraten zu lassen, um Ihre Rechte effektiv durchzusetzen und mögliche Fallstricke zu vermeiden. Durch eine sorgfältige Planung und rechtzeitige Reaktionen auf gerichtliche Anforderungen können Sie den Verlauf Ihres Klageverfahrens besser steuern und Ihre Erfolgschancen erhöhen.

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