Der Werkvertrag ist ein Vertragstyp, bei dem sich eine Partei (der Unternehmer) verpflichtet, ein bestimmtes Werk gegen Zahlung einer Vergütung durch die andere Partei (den Besteller) herzustellen. Das Werk kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache (Werkvertrag im engeren Sinne) als auch ein anderer Erfolg sein, der in der Erbringung einer Dienstleistung oder einer