Im deutschen Vertragsrecht herrscht grundsätzlich das Prinzip der Formfreiheit. Dies bedeutet, dass die meisten Verträge formfrei, also mündlich oder durch schlüssiges Handeln (z.B. Handschlag), geschlossen werden können. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen der Gesetzgeber eine bestimmte Form verlangt, um den Vertrag rechtswirksam zu machen. Dazu gehören insbesondere die Schriftform, notarielle Beurkundungen und qualifizierte elektronische