Das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 6. März 2024 (Az. 6 O 82/23) stellt einen bedeutenden Präzedenzfall im Bereich des Mietrechts für Kraftfahrzeuge dar. Es legt fest, dass Autovermietungen beweispflichtig sind, wenn sie Schadensersatz für Schäden am Mietwagen vom Mieter verlangen wollen. Diese Entscheidung hat weitreichende Implikationen für die Mietwagenbranche und bietet Mietern mehr Rechtssicherheit.