Stundung von Zahlungen wegen Corona

In Zeiten von Corona und den Folgen der Pandemie wird das Geld knapp. Im Geschäft droht die Liquidität auf null zu sinken. Ausfälle, Schließung und die Insolvenz können die Folge sein. Beugen Sie jetzt vor! Setzen Sie sich mit Ihren Gläubigern frühzeitig in Kontakt. Vereinbaren Sie eine Stundung der noch offenen Forderungen. Wie das geht? Was Sie beachten müssen erfahren Sie hier in diesem Überblick.

Was bedeutet Stundung? Was ist eine Stundung?

Räumt der Gläubiger im Rahmen eines Gläubiger / Schuldnerverhältnisses dem Schuldner eine Stundung ein, so bedeutet dies, dass die Fälligkeit der Schuld, nämlich der Zeitpunkt, nach dem der Gläubiger die Erfüllung der Forderung verlangen kann, verschoben wird. Bei der Stundung bleibt die Forderung weiterhin bestehen.

Wann kann eine Stundung vereinbart werden?

Eine Stundung kann jederzeit vereinbart werden, auch schon bei Vertragsschluss. Wird die Stundung, erst nachträglich vereinbart, dann handelt es sich dabei um eine Vertragsänderung, die dann formbedürftig ist, wenn der zugrunde liegende Vertrag auch einem Formzwang unterliegt (z.B. bei Grundstücksgeschäften).

Wie lange kann gestundet werden?

Es ist möglich eine Stundung, auf unbestimmte Zeit zu erklären. Dann kann der Gläubiger die Leistungszeit aber gemäß §§ 316, 315 BGB nach billigem Ermessen festsetzen.

Haben Sie konkrete Fragen zu einer Stundungsvereinbarung? Wollen Sie eine Stundung aushandeln und brauchen einen Vertrag? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt auf. Ich berate Sie gern auch zu den weiteren Möglichkeiten des Verzichts, der aufschiebenden Befristung usw.

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