Wirtschaftsrecht

Privatrechtliche, öffentlich-rechtlichen Normen / Maßnahmen des Staates

Das Wirtschaftsrecht kann in Wirtschaftsprivatrecht und Wirtschaftsverwaltungsrecht eingeteilt werden.

  • Zum Wirtschaftsprivatrecht in diesem Sinn gehören etwa das Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wettbewerbsrecht, der gewerbliche Rechtsschutz.
  • Zum Wirtschaftsverwaltungsrecht etwa das Gewerberecht, öffentliche Preisrecht, sowie das Recht der Wirtschaftstätigkeit der öffentlichen Hand u.a.

In privaten Bereich des Wirtschaftsrechts werden auch die Beziehungen zwischen Personen und Unternehmen erfasst, welche z.B. zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bestehen. Ebenso fällt hierunter die Gestaltung von Unternehmensverträgen. Darüber hinaus gehören in diesen Leistungsbereich auch die Vorschriften über die Herstellung bzw. den Verkauf von Waren oder die einzuhaltenden Regelungen für Unternehmen (Compliance).

Falls es einmal zum Streit kommt, dann unterstütze ich Sie professionell u.a. bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Auch die Geltendmachung des Ersatzes von Schäden gehört ebenso zu meinem Leistungsspektrum für Sie sowie Ihre Interessen in einem Gerichtsprozess konsequent zu wahren. In vielen Fällen lässt sich schon im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung durch schlichtende Maßnahmen, einem anwaltlichen Forderungsschreiben oder dem Erlass eines Mahnbescheides der Konfliktfall klären.

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