Wirtschaftsrecht

Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Recht der Kaufleute

Das Wirtschaftsrecht kann in Wirtschaftsprivatrecht und Wirtschaftsverwaltungsrecht eingeteilt werden.

  • Zum Wirtschaftsprivatrecht in diesem Sinn gehören etwa das Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wettbewerbsrecht, der gewerbliche Rechtsschutz.
  • Zum Wirtschaftsverwaltungsrecht etwa das Gewerberecht, öffentliche Preisrecht, sowie das Recht der Wirtschaftstätigkeit der öffentlichen Hand u.a.

In privaten Bereich des Wirtschaftsrechts werden auch die Beziehungen zwischen Personen und Unternehmen erfasst, welche z.B. zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bestehen. Ebenso fällt hierunter die Gestaltung von Unternehmensverträgen. Darüber hinaus gehören in diesen Leistungsbereich auch die Vorschriften über die Herstellung bzw. den Verkauf von Waren oder die einzuhaltenden Regelungen für Unternehmen (Compliance).

Als Anwalt im Bereich Wirtschaftsrecht kann ich Ihnen in vielen Situationen helfen, zum Beispiel:

  • Wenn Sie ein Unternehmen gründen, führen oder verkaufen wollen und rechtliche Beratung oder Unterstützung bei der Wahl der Rechtsform, der Gestaltung von Verträgen, der Einhaltung von Vorschriften oder der Abwicklung von Transaktionen benötigen.
  • Wenn Sie als Arbeitgeber mit arbeitsvertraglichen Fragen oder Konflikten konfrontiert sind und wissen möchten, welche Rechte und Pflichten Sie haben oder wie Sie diese durchsetzen oder verteidigen können.

Falls es einmal zum Streit kommt, dann unterstütze ich Sie professionell u.a. bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Auch die Geltendmachung des Ersatzes von Schäden gehört ebenso zu meinem Leistungsspektrum für Sie sowie Ihre Interessen in einem Gerichtsprozess konsequent zu wahren. In vielen Fällen lässt sich schon im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung durch schlichtende Maßnahmen, einem anwaltlichen Forderungsschreiben oder dem Erlass eines Mahnbescheides der Konfliktfall klären. Als Anwalt im Bereich Wirtschaftsrecht kann ich Ihnen also dabei helfen, Ihre wirtschaftlichen Interessen zu wahren, Ihre Ansprüche geltend zu machen oder sich gegen unberechtigte Forderungen zu verteidigen. Ich kann Ihnen auch bei der außergerichtlichen Streitbeilegung oder bei der Vertretung vor Gericht zur Seite stehen.

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Firmengründung (Start-Up-Beratung): Ihr Unternehmen im Fokus

Das Gesellschaftsrecht befasst sich mit der Frage einer auf Dauer angelegten Zusammenarbeit von einzelnen Menschen zur Erreichung eines gemeinsamen wirschaftlichen Zwecks. Dabei regelt das Gesellschaftsrecht die Rechtsverhältnisse zwischen den Gesellschaftern einer Gesellschaft sowie zwischen der Gesellschaft und Dritten. Das Gesellschaftsrecht ist ein Teilgebiet des Wirtschaftsrechts, das sich mit den rechtlichen Fragen und Problemen rund um die Gründung, die Führung, die Umgestaltung und die Auflösung von Gesellschaften befasst. Eine Gesellschaft ist eine rechtliche Verbindung von zwei oder mehr Personen oder Vermögensteilen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Zum Gesellschaftsrecht gehören zum Beispiel das Recht der Personengesellschaften, wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG) oder die Kommanditgesellschaft (KG), das Recht der Kapitalgesellschaften, wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG) oder die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), oder das Recht der Genossenschaften, Vereine oder Stiftungen.

Als Anwalt im Bereich Gesellschaftsrecht kann ich Ihnen in verschiedenen Situationen helfen, zum Beispiel:

  • Wenn Sie eine Gesellschaft gründen wollen und rechtliche Beratung oder Unterstützung bei der Wahl der passenden Rechtsform, der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags, der Eintragung ins Handelsregister oder der Erfüllung von Publizitäts- und Informationspflichten benötigen.
  • Wenn Sie eine Gesellschaft führen wollen und rechtliche Beratung oder Unterstützung bei der Organisation der Geschäftsführung, der Vertretung der Gesellschaft nach außen, der Durchführung von Gesellschafterversammlungen oder Hauptversammlungen, der Gewinnverteilung oder der Haftungsbeschränkung benötigen.
  • Wenn Sie eine Gesellschaft umgestalten wollen und rechtliche Beratung oder Unterstützung bei der Änderung des Gesellschaftsvertrags, der Umwandlung in eine andere Rechtsform, der Verschmelzung mit einer anderen Gesellschaft, der Spaltung in mehrere Gesellschaften oder der Ausgliederung von Teilbereichen benötigen.

Gesellschaftsformen

Das deutschte Gesellschaftsrecht unterscheidet dabei zwischen den Personengesellschaften und den Kapitalgesellschaften (auch juristische Personen oder seltener Körperschaften genannt).

  • Zu den Personengesellschaften zählen: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR, auch BGB-Gesellschaft genannt), Partnerschaftsgesellschaft (PartG), offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG).
  • Zu den Kapitalgesellschaften gehören: Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) sowie die Mischform der GmbH & Co KG.

Die rechtlichen Gundlagen für das Gesellschaftsrecht sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 705 ff. BGB) sowie in speziellen Gesetzen wie dem GmbH-Gesetz (§§ 1 ff. GmbHG) oder dem Aktiengesetz (AktG) geregelt. Hier finden sich Bestimmungen zur Gründung, zur Geschäftsführung, zur Haftung der Gesellschafter, zur Aufnahme und zum Ausschluss von Gesellschaftern sowie zur Auflösung der Gesellschaft. Insgesamt geht es im Gesellschaftsrecht um die Gestaltung und Verwaltung von Unternehmen.

Eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine Kapitalgesellschaft, die in Deutschland durch das GmbH-Gesetz geregelt wird. Die Gründung einer GmbH erfordert mindestens einen Gesellschafter und ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro, das in bar oder in Form von Sachleistungen erbracht werden kann (§ 5 GmbHG). Im Gegensatz zur Einzelunternehmung oder Personengesellschaft haftet bei einer GmbH nur das Gesellschaftsvermögen, nicht jedoch die persönlichen Vermögenswerte der Gesellschafter.

Das GmbH-Gesetz regelt auch die Geschäftsführung (§§ 35 ff. GmbHG) und die Organe der GmbH wie die Gesellschafterversammlung (§ 48 GmbHG) und den Geschäftsführer. Die Gesellschaftsverträge können individuell gestaltet werden und müssen notariell beurkundet werden. Die GmbH ist eine der häufigsten Rechtsformen in Deutschland und bietet viele Vorteile wie eine klare Haftungsstruktur und eine einfache Übertragbarkeit von Geschäftsanteilen.

 

Gerne stehe ich Ihnen bereits bei der Wahl der geeigneten Rechtsform für Ihre Gründung mit Rat und Tat zur Seite. Hierbei übernehme ich für Sie insbesondere die Erstellung der notwendigen Vertragsunterlagen. Auch über die zu vermeidenden Haftungsrisiken werden Sie von mir beraten.

Auch den Kauf oder Verkauf von Unternehmen bzw. von Unternehmensanteilen begleite ich für Sie und berate zu den Regelungen z.B. in einem Unternehmenskaufvertrag.

Mag-iur. Dennis Kallabis

 

Das Sonderrecht für Kaufleute mit gewerblichen Tätigkeiten

Es enthält im Handelsgesetzbuch (HGB) einige Modifikationen gegenüber dem allgemeinem Zivilrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Diese Modifikationen dienen zuvorderst dazu, den Anforderungen an einem reibungslosem Handelsverkehr zwischen Kaufleuten sowie den Gepflogenheiten des Handelsstandes Rechnung zu tragen.

Handelsrecht ist ein Teilgebiet des Wirtschaftsrechts, das sich mit den rechtlichen Fragen und Problemen rund um den Handel befasst. Handel ist die gewerbsmäßige Vermittlung oder der Austausch von Waren oder Dienstleistungen zwischen Kaufleuten oder anderen Marktteilnehmern. Zum Handelsrecht gehören zum Beispiel das Kaufrecht, das Wechselrecht, das Transportrecht, das Seehandelsrecht oder das Handelsvertreterrecht.

Als Anwalt im Bereich Handelsrecht kann ich Ihnen in verschiedenen Situationen helfen, zum Beispiel:

  • Wenn Sie als Käufer oder Verkäufer von Waren oder Dienstleistungen einen Kaufvertrag abschließen oder abwickeln wollen und rechtliche Beratung oder Unterstützung bei der Gestaltung, der Prüfung, der Erfüllung oder der Beendigung des Vertrags benötigen.
  • Wenn Sie als Absender, Beförderer oder Empfänger von Gütern einen Transportvertrag abschließen oder abwickeln wollen und rechtliche Beratung oder Unterstützung bei der Wahl des Transportmittels, der Haftung für Schäden oder Verluste benötigen.
  • Wenn Sie als Handelsvertreter, Handelsmakler, Kommissionär oder Franchisenehmer für einen anderen Unternehmer tätig sind und rechtliche Beratung oder Unterstützung bei der Gestaltung, der Prüfung, der Erfüllung oder der Beendigung Ihres Vertragsverhältnisses benötigen.

Handelsgewerbe

Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Ein Handelsgewerbe liegt prinzipiell in jedem planmäßigem, werbendem Auftreten, welches auf einen Geschäftsabschluss gerichtet ist und für gewisser Dauer ausgeführt wird. Ausgenommen sind nur angehörige der freien Berufe, wie z.B. Steuerberater, Künstler oder Wissenschaftler.

Ist das Handelsgewerbe nur mittels einer kaufmännischen Einrichtung zu überschauen, bedarf es also einer Buchhaltung, Liste etc., so spricht man von einem Istkaufmann. Dieser ist bereits kraft Betriebs des Handelsgewerbes Kaufmann und unterliegt dem HGB. Der Istkaufmann ist verpflichtet, sein Handelsgewerbe im Handelsregister eintragen zu lassen.

Bedarf es keiner Vorkehrungen um das Handelsgewerbe zu betreiben, z.B. weil es in so kleinem Umfang betrieben wird, dass es praktisch für jedermann leicht zu überblicken ist, dann spricht man von einem Kannkaufmann. Dieser wird erst durch Eintragung in das Handelsregister zum Kaufmann i.S.d. HGB. Hier besteht im Unterschied zum Istkaufmann ein Wahlrecht für oder gegen die Eintragung in das Handelsregister; den Kannkaufmann treffen die Regelungen des HGB jedenfalls erst mit Eintragung im Handelsregister.

Als Anwalt im Handelsrecht kann ich Ihnen also dabei helfen, Ihre handelsrechtlichen Interessen zu wahren, Ihre Ansprüche geltend zu machen oder sich gegen unberechtigte Forderungen zu verteidigen. Ich kann Ihnen auch bei der außergerichtlichen Streitbeilegung oder bei der Vertretung vor Gericht zur Seite stehen.

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