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Eine von Ihnen abgeschlossene Rechtsschutzversicherung zahlt immer stellvertretend für Sie nach den zwischen Ihnen und Ihrer Rechtsschutzversicherung abgeschlossenen Bedingungen. Die individuellen Bedingungen Ihres Rechtsschutzversicherungsvertrages sind hier nicht bekannt. Als den Auftrag erteilende Person sind stets Sie die zahlungsverpflichtete Person und formaler Adressat unserer Rechnung. Das Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung ändert nichts an dem Rechtsverhältnis zwischen Anwalt und Mandantschaft.
Der Anwalt übernimmt, ohne gesonderte förmliche Vereinbarung, keine Pflichten der Mandantschaft aus deren Rechtsschutzversicherungvertrag.
Der Zahlweg ist unter regelmäßigen Umständen der, dass Sie Ihren Anwalt bezahlen und dann die Anwaltsrechnung bei Ihrer Versicherung einreichen. Insoweit erhalten Sie nach den Bedingungen Ihres Rechtsschutzsversicherungsvertrages die Anwaltskosten von Ihrer Rechtschutzsversicherung bei vorliegender Deckungszusage von dort erstattet.
Der Zahlweg ist unter regelmäßigen Umständen auch der, dass Sie Ihren Anwalt bezahlen und dann die Anwaltsrechnung bei Ihrer Versicherung einreichen.
Sollten Sie mit der Leistung Ihrer Rechtsschutzsverischerung nicht zufrieden sein, dann können Sie den Ombudsmann der Versicherungswirtschaft anrufen. DIes ist eine für Verbraucher kostenlose Schlichtungsstelle, wenn Verbraucher mit der Leistung Ihrer Versicherung nicht einverstanden sind.
Sollte Ihnen der Gegner unbekannt sein, so müssen diese Daten aber von Ihnen oder gegen gesonderte Kostenerstattung ermittelt werden, da sonst ein anwaltliches Tätigwerden nicht möglich ist.
Ggfs. wird im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Polizei ein Verantwortlicher ermittelt. In diese Akte der Polizei darf nur durch einen Anwalt Akteneinsicht beantragt werden.
Da die Gegegenseite unbekannt bzw. deren Anschrift nicht bekannt ist, ist ein anwaltliches Tätigwerden voraussichtlich sinnlos. Ein behördliches Ermittlungsverfahren scheint auch nicht im Gange zu sein, sodass es uns als Anwaltskanzlei unmöglich ist, an die Anschrift des Gegners zu kommen. Die mögliche Rechtsdurchsetzung kommt damit an ihre tatsächliche Grenzen.
Ohne Anschrift können wir nicht tätig werden, da wir niemanden Anschreiben können. Eine Auskunftei / Detektiv mögen helfen können. Soweit Sie glauben, Opfer eine Straftat geworden zu sein, ist Ihnen zu empfehlen, Strafanzeige zu erstatten – z.B. bei Betrug. Eine Strafanzeige können Sie kostenlos online erstatten oder Sie besuchen die nächste Polizeidienststelle in Ihrer Stadt. Eine Übersicht über die Online-Wache Ihres jeweiligen Bundeslandes finden Sie z.B. unter der privaten Domain https://online-strafanzeige.de/ (EXTERNER LINK).
Eine bloße Bezugnahme auf das Telefonat genügt nicht!
Hier keine E-Mailadresse mit @-Zeichen einfügen!
Bitte listen Sie Ihre Beweise mit einer fortlaufenden Numerierung im folgenden Feld auf.
Bitte übersenden Sie uns Ihre Unterlagen wahlweise per Post oder E-Mail. Bitte beachten Sie, dass es vor allem bei der Übermittlung per Post zu Verzögerungen kommen kann, auf die wir keinen Einfluss haben. Eine Verantwortlichkeit für Fristen besteht erst, wenn uns die entsprechenden Unterlagen vorliegen.
Auf Ihre Anfrage hin, werden wir Ihre Anfrage prüfen. Das Gesetz erfordert z.B. bereits von uns im Vorfeld eine Prüfung vorzunehmen, um die Vertretung widerstreitender Interessen zu verhindern. Nehmen wir Ihr Mandant an, kommt dieses durch unsere Annahmeerklärung mit den hier genannten Bedingungen und gesetzlichen Zahlungsverpflichtungen zustande. Wir können Ihnen aber auch ein alternatives Angebot machen.
Die Bearbeitung kann nur und ausschließlich nach den hier organisierten Wiedervorlagen ablaufen. Ihr Anliegen wird ausschließlich nach rechtlicher Dringlichkeit und seinem Eingang auf Wiedervorlage gelegt. Der Wiedervorlage-Stapel muss abgearbeitet werden. Dies nimmt Zeit in Anspruch und kann nicht beschleunigt werden.
Voraussetzung ist jedoch, dass
Dies erfahren Sie durch eine Deckungsanfrage, welche wir botenschaftlich für Sie bei der DEVK einreichen.
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