„*“ zeigt erforderliche Felder an1Stammdaten2Angaben zu Gegner3Fall schildern – Beweise4Auftrag erteilenHiddenTicketsystem Mandat MandatHiddenTicketsystem Gegner GegnerHiddenTicketsystem BetreffEindeutige IDHiddenDEVK2000er?Hiddenklugo IDStammdatenHier den Mandanten angeben, also denjenigen der Vertragspartner ist oder der selbst geschädigt wurde.Vorname*Nachname*Wenn vorhanden mit Dr. / Titel.Anrede* Frau Herr diversStraße*Hausnummer*Postleitzahl*Ort*Telefon*E-Mail* E-Mail eingeben E-Mail bestätigen Weitere Mandanten aufnehmenWerden mehrere Personen zugleich geschädigt oder in Anspruch genommen, könen diese hier ebenfalls als Mandanten aufgeführt werden. z.B. Reisegruppen oder Eheleute werden vom Gegner gemeinschaftlich adressiert, dann beide Eheleute. Wird nur ein Teil der Ehe adressiert, dann nur dieser Teil. Ja, weitere Mandanten aufführenweitere MandantenAngaben zu Anschrift und Kontaktdaten nur, wenn abweichend.AnredeVornameNachnameStraßeHausnummerPLZOrtTelefonE-Mail Hinzufügen EntfernenRechtsschutzversicherung / ProzessfinanzierungDas Verhältnis Anwalt-Mandant und Mandant-RechtsschutzversicherungEine von Ihnen abgeschlossene Rechtsschutzversicherung zahlt immer stellvertretend für Sie nach den zwischen Ihnen und Ihrer Rechtsschutzversicherung abgeschlossenen Bedingungen. Die individuellen Bedingungen Ihres Rechtsschutzversicherungsvertrages sind hier nicht bekannt. Als den Auftrag erteilende Person sind stets Sie die zahlungsverpflichtete Person und formaler Adressat unserer Rechnung. Das Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung ändert nichts an dem Rechtsverhältnis zwischen Anwalt und Mandantschaft.Der Anwalt übernimmt, ohne gesonderte förmliche Vereinbarung, keine Pflichten der Mandantschaft aus deren Rechtsschutzversicherungvertrag. Möchten Sie Angaben zu einer Rechtsschutzversicherung erfassen?* Ja, ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Nein, ich mache von einer Rechtsschutzversicherung keinen Gebrauch.Möchten Sie über die Möglichkeiten der Prozessfinanzierung informiert werden? (ab Streitwert in Höhe von 2.000,00 EUR möglich) Nein, danke. Ja, ich möchte Informationen über die Möglichkeit der Prozessfinanzierung.Benötigen Sie Informationen über Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe (ehem. Armenrecht) bei geringem Einkommen?* Nein, ich benötige keine Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe. Ja, bitte geben Sie mir Informationen zu Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe.Name der Rechtsschutzversicherung*hier auswählenADACAdvocardAdam RieseAllianzAllrechtAlte LeipzigerARAGAuxiliaAXABadischer Gemeinde-Versicherungs-VerbandBaslerBavaria DirektBGVBruderhilfeConceptIFConcordiaContinentaleCosmosDirektDA DirektD.A.S.DebekaDeuragDeutsche FamilienversicherungDeutscher Ring Lebensversicherung-AGDEVKDextra RechtsschutzDie BayerischeDirect Line Versicherung / VertiDMBERGOGeneraliGetsafeGewerkschaftGothaer VersicherungGVOHanseMerkur VersicherungsgruppeHDIHUK 24HUK CoburgIDEALItzehoerJanitos VersicherungLSHLVMMannheimer VersicherungMecklenburgische VersicherungsgruppeMedien-VersicherungNRVNordversNürnberger VersicherungÖRAGÖffentliche Versicherung Sachsen-AnhaltProvinzialR+VRolandSparkasse (SV)VertiVGHVHVVRK VersicherungWGVWürttembergische RechtsschutzversicherungWWK VersicherungenZurichE-Mail Ihrer RechtsschutzversicherungAn diese Adresse wird Ihre Deckungsanfrage verschickt. Haben Sie eine Selbstbeteiligung?*Die Selbstbeteiligung (Selbstbehalt, Eigenanteil, Kostenbeteiligung oder Zuzahlung) ist der Anteil, den ein/e Versicherungsnehmer/in bei einem Schadenfall stets selbst zahlen muss (entweder jährlich oder pro Schadensfall). Die Selbstbeteiligung ist abhängig von Ihrem Vertrag mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Im Übrigen kann eine Rechtsschutzversicherung bei erteilter Deckung stellvertretend für Sie zahlen. Kommt es zu einem Zahlungsaufall, bleiben Sie als Besteller/in für den Ausgleich das Honorars verantwortlich. Fragen hierzu richten Sie bitte unmittelbar an Ihre Rechtsschutzversicherung. Ja, ich habe eine Selbstbeteiligung. Nein, ich habe keine Selbstbeteiligung. unbekanntWie hoch ist die Selbstbeteiligung?*Die Höhe der Selbstbeteiligung ist abhängig von Ihrem Vertrag mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.Haben Sie bereits eine Schadensnummer Ihrer Rechtsschutzversicherung erhalten?* Ja, ich habe bereits eine Schadensnummer. Nein, eine Schadensnummer habe ich nicht. unbekanntBitte teilen Sie die Schadensnummer Ihrer Rechtsschutzversicherung mit.*Bitte teilen Sie Ihre Mitgliedsnummer / Versicherungsscheinnummer mit.*ZahlwegDer Zahlweg ist unter regelmäßigen Umständen der, dass Sie Ihren Anwalt bezahlen und dann die Anwaltsrechnung bei Ihrer Versicherung einreichen. Insoweit erhalten Sie nach den Bedingungen Ihres Rechtsschutzsversicherungsvertrages die Anwaltskosten von Ihrer Rechtschutzsversicherung bei vorliegender Deckungszusage von dort erstattet.Der Zahlweg ist unter regelmäßigen Umständen auch der, dass Sie Ihren Anwalt bezahlen und dann die Anwaltsrechnung bei Ihrer Versicherung einreichen.Sollten Sie mit der Leistung Ihrer Rechtsschutzsverischerung nicht zufrieden sein, dann können Sie den Ombudsmann der Versicherungswirtschaft anrufen. DIes ist eine für Verbraucher kostenlose Schlichtungsstelle, wenn Verbraucher mit der Leistung Ihrer Versicherung nicht einverstanden sind.Einführung “Der Begriff “Armenrecht” wurde früher verwendet im Zusammenhang mit dem Erlass von Prozesskosten gegenüber finanziell minderbemittelten Prozessparteien. Die Bestimmungen zum Armenrecht wurden zum 1. Januar 1981 durch das Recht der Prozesskostenhilfe ersetzt. Personen, die sich aus finanziellen Gründen einen Prozess nicht leisten können, haben die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Für die finanzielle Unterstützung solcher Personen im Rahmen der Rechtsberatung bei einem Rechtsanwalt steht die Beratungshilfe zur Verfügung.”Angaben der Gegenseite erfassenIst Ihnen der Gegner namentlich bekannt?* Ja, ich kenne den Gegner. Nein, der Gegner ist mir unbekannt.Gegner unbekannt. Was tun?Sollte Ihnen der Gegner unbekannt sein, so müssen diese Daten aber von Ihnen oder gegen gesonderte Kostenerstattung ermittelt werden, da sonst ein anwaltliches Tätigwerden nicht möglich ist.Ggfs. wird im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Polizei ein Verantwortlicher ermittelt. In diese Akte der Polizei darf nur durch einen Anwalt Akteneinsicht beantragt werden. Haben Sie ein Aktenzeichen der Polizei oder Staatsanwaltschaft?* Ja, ich habe ein Aktenzeichen der Polizei / Staatsanwaltschaft. Nein, ich habe kein Aktenzeichen der Polizei / Staatsanwaltschaft.Aktenzeichen der Polizei / Staatsanwaltschaft*Anschrift der Polizei / Staatsanwaltschaft Polizeiwache / Staatsanwaltschaft Anschrift Ort PLZ Fax-Nummer der Polizei / StaatsanwaltschaftFirma / Unternehmen als GegnerHandwerksbetrieb, e.K., GmbH usw.Wenn Privatperson: Name GegnerBei Nachnamen mit Dr. / Titel, wenn vorhanden Vorname Nachname Anrede Gegner Herr Frau diversAnschrift des Gegners Anschrift Anschrift Zusatz Ort PLZ E-Mail GegnerGeschäftszeichen des Gegnersz.B. Rechnungsnummer, Auftragsnummer, Angebotsnummer oder Aktenzeichen.Hat der Gegner einen Anwalt?*Wenn der Gegner einen Anwalt hat, dann sind Anwälte gesetzlich dazu verpflichtet, ausschließlich mit dem jeweiligen Anwalt des Gegners zu kommunizieren. Eine Kontaktaufnahme zum Gegner selbst ist dann regelmäßig unzulässig. Ja, der Gegner hat einen Anwalt. Nein, der Gegner hat keinen Anwalt. / unbekanntKanzleinameVorname AnwaltNachame AnwaltWenn vorhanden mit Dr. / Titel.Anrede Anwalt Herr Frau diversAnschrift des gegnerischen Anwaltes Anschrift Anschrift Zusatz Ort PLZ Fax-Nummer AnwaltE-Mail AnwaltAktenzeichen des gegnerischen AnwaltesWeitere Gegner aufnehmenWenn der Schaden von mehr als einem Verantwortlichen verursacht wurde. Ja, mehr Gegner aufnehmen.weitere GegnerAnrede / FirmaVornameNachnameStraßeHausnr.PLZOrtAnwalt Hinzufügen EntfernenGegner unbekannt – Anwaltliche Tätigkeit voraussichtlich sinnlos.Da die Gegegenseite unbekannt bzw. deren Anschrift nicht bekannt ist, ist ein anwaltliches Tätigwerden voraussichtlich sinnlos. Ein behördliches Ermittlungsverfahren scheint auch nicht im Gange zu sein, sodass es uns als Anwaltskanzlei unmöglich ist, an die Anschrift des Gegners zu kommen. Die mögliche Rechtsdurchsetzung kommt damit an ihre tatsächliche Grenzen.Ohne Anschrift können wir nicht tätig werden, da wir niemanden Anschreiben können. Eine Auskunftei / Detektiv mögen helfen können. Soweit Sie glauben, Opfer eine Straftat geworden zu sein, ist Ihnen zu empfehlen, Strafanzeige zu erstatten – z.B. bei Betrug. Eine Strafanzeige können Sie kostenlos online erstatten oder Sie besuchen die nächste Polizeidienststelle in Ihrer Stadt. Eine Übersicht über die Online-Wache Ihres jeweiligen Bundeslandes finden Sie z.B. unter der privaten Domain https://online-strafanzeige.de/ (EXTERNER LINK). Beratungshilfe Für den Bürger besteht die Möglichkeit, kostenlose Beratungshilfe in rechtlichen Angelegenheiten (lediglich eine Pauschale von 15,00 Euro kann geltend gemacht werden) bei einem Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen. Den Antrag können Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht stellen. Jetzt zuständiges Amtsgericht an Ihrem Wohnort finden Grundsätzlich wird Beratungshilfe gewährt, wenn eine Partei nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die Kosten für eine Beratung selbst aufzubringen, keine andere Möglichkeit der Rechtsinformation besteht und das Beratungshilfeersuchen nicht mutwillig ist. Insoweit entsprechen die Voraussetzungen denen der Prozesskostenhilfe. Die entsprechenden Regelungen finden sich im Beratungshilfegesetz. Über den Antrag auf Beratungshilfe entscheidet das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Rechtsuchende seinen Wohnsitz hat. Mit der vom Amtsgericht ausgestellten Bescheinigung über die Beratungshilfe kann der Ratsuchende einen Rechtsanwalt seiner Wahl aufsuchen, ohne dass für ihn zusätzliche Kosten entstehen (LINK: siehe Faltblatt „Die Beratungshilfe”).Fall schildernDetails schildernBitte schildern Sie wann und wo Vorgänge, die Anlass Ihrer Anfrage sind, stattgefunden haben. Nennen Sie bitte die Personen, die etwas von jemandem wollen und aus welchem Grund sie dies wollen. Machen Sie deutlich wie Sie diese Vorgänge belegen können durch Dokumente oder Zeugen.Haben Sie bereits Post vom Gericht in dieser Sache erhalten?* Nein, ich habe keine Post vom Gericht bekommen. Ja, ich habe Post vom Gericht und übersende Ihnen den Brief des Gerichts.Wurde Ihnen eine Frist gesetzt?* Ja Nein Das weiß ich nicht.Wann läuft die Frist ab?TT12345678910111213141516171819202122232425262728293031MM123456789101112JJJJ2025202420232022202120202019201820172016201520142013201220112010200920082007200620052004200320022001200019991998199719961995199419931992199119901989198819871986198519841983198219811980197919781977197619751974197319721971197019691968196719661965196419631962196119601959195819571956195519541953195219511950194919481947194619451944194319421941194019391938193719361935193419331932193119301929192819271926192519241923192219211920Wünschen Sie nur beraten zu werden oder soll der Anwalt für Sie tätig werden.* Ich wünsche zunächst nur eine Beratung. Ich wünsche, dass der Anwalt auch für mich tätig wird.Erfassen Sie die Details zu Ihrem Fall.Was ist,wann,wo undwarum passiert?Eine bloße Bezugnahme auf das Telefonat genügt nicht!Hier keine E-Mailadresse mit @-Zeichen einfügen!Details erfassen (geht an Ihre Rechtsschutzversicherung)*Was ist wann und wo passiert? Bitte beantworten Sie wer, was, von wem will und warum? Diese Schilderung wird Ihrer Rechtsschutzverischerung vorgelegt. Eine bloße Bezugnahme auf das Telefonat ist nicht ausreichend.* Hier keine E-Mailadresse mit @-Zeichen einfügen!Wie hoch ist der Streitwert?Beweise erfassenBeweise sind unverfälschte Belege für Ihre Schilderung der Umstände. Solche sind notwendig, um einer Geschichtserzählung der Gegenseite entgegenzuwirken und einem unbeteiligten Dritten, wie z.B. einem Gericht, zu ermöglichen, die beweisbare Wahrheit zu erkennen. Als Beweis kommen in Betracht: Berichte, Dokumente, Schreiben, Briefe, E-Mails, Messsenger-Nachrichten, legale Ton- und Bildaufnahmen usw.Gibt es Zeugen für Ihre Schilderung?* Ja, ich kann Zeugen nennen. Nein, Zeugen habe ich nicht.Zeugenliste*Die Angaben zu Zeugen sind wichtig, damit diese in einem möglichen Prozess eingeladen werden können und für Sie aussagen.AnredeVornameNachnameStraßeHausnr.PLZOrtTelefonE-Mail Hinzufügen EntfernenHaben Sie Beweismittel?Stehen Ihnen Fotos, Dokumente, E-Mail etc. zur Verfügung Ja, ich habe Beweise. Nein, Beweise habe ich nicht.Übermittlungsweg für Beweis wählen.Der schnellst mögliche Weg wäre, der Upload Ihrer Beweise. Unmittelbar nach Eingang werden automatische Prozesse gestartet. Ja, jetzt hochladen und die Datenschutzbestimmungen akzeptieren. Nähere Informationen erhalten Sie unter https://www.dropbox.com/de/privacy Nein, später hochladen oder anders übermitteln. Bearbeitungszeit verlängert sich entsprechend.BeweismittelBitte fassen Sie zusammengehörende Dokumente in einer pdf-Datei zusammen. Tipp für den Dateinamen: Beginnen Sie mit einer fortlaufenden Nummer entsprechend ihrer Position hier in der Tabelle. Nach der Nummer nennen Sie den Dateinamen: am besten die Überschrift oder ein Stichwort zum Inhalt.Uploads werden bei Abbruch des Formulars nicht gespeichert. Ziehe Dateien hier her oder Wähle Dateien ausAkzeptierte Dateitypen: jpg, gif, png, pdf, Max. Dateigröße: 30 MB.Bitte Beweise auflisten.Bitte listen Sie Ihre Beweise mit einer fortlaufenden Numerierung im folgenden Feld auf.Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit uns Ihre Beweismittel als Foto, Scan oder .pdf geordnetzu mailen,per Post zu senden oderdoch direkt hochzuladen. Beweisliste*Übertragen Sie den Dateinamen Ihres Beweises bitte in folgende Tabelle. Tipp für den Dateinamen: Beginnen Sie mit einer fortlaufenden Nummer entsprechend ihrer Position hier in der Tabelle. Nach der Nummer nennen Sie den Dateinamen. Im Anschluss können Sie Ihre Beweise hochladen, per Post schicken oder uns mailen. Bitte geben Sie für jedes Beweisstück an: Nr., Dateiname, Stichwort zum Inhalt.Fortlaufende NummerName der DateiStichwort zum Inhalt Hinzufügen EntfernenBeweise übermittelnBitte übersenden Sie uns Ihre Unterlagen wahlweise per Post oder E-Mail. Bitte beachten Sie, dass es vor allem bei der Übermittlung per Post zu Verzögerungen kommen kann, auf die wir keinen Einfluss haben. Eine Verantwortlichkeit für Fristen besteht erst, wenn uns die entsprechenden Unterlagen vorliegen.per Post: Anwaltskanzlei Kallabis, Gerresheimer Landstraße 60, 40627 Düsseldorfper E-Mai: Mail senden Bitte vergewissern Sie sich, dass Ihre Angaben korrekt sind. Ihre Angaben werden die Fallbearbeitung maßgeblich bestimmen.* Ich habe alle Angaben wahrheitsgemäß und gewissenhaft nach meinem Wissensstand richtig erfasst.Prozesskostenhilfe Die volle oder teilweise Befreiung einer Partei von den Prozesskosten. Prozesskostenhilfe (PKH) kann für jede Art von Verfahren beantragt werden. Sie kommt grundsätzlich nur den Parteien zugute, die aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht in der Lage sind, die Prozesskosten selbst zu tragen (pers. Voraussetzung). Sachliche Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe ist die hinreichende Erfolgsaussicht eines gerichtlichen Verfahrens. Außerdem darf die Führung eines Prozesses nicht mutwillig erscheinen LINK:(siehe Faltblatt “Was Sie über Prozesskostenhilfe wissen sollten”). Weitere Informationen finden Sie hinter diesem Link des Bundesjustizministeriums. Bedenken Sie, dass ein Anwalt die Aufhebung der Prozesskostenhilfe beantragen wird, wenn Sie durch den Rechtsstreit etwas erlangen. Genauso wird das Gericht nachträglich ggfs. die Prozesskostenhilfe widerrufen, wenn Sie aus dem durch den Prozess erlangten Geld, die Kosten selbst tragen können! Verbessern sich die finanziellen Verhältnisse der Partei wesentlich, kann sie auch nachträglich bis zum Ablauf von vier Jahren ab Beendigung des Verfahrens zu Zahlungen herangezogen werden. Bei einer Verschlechterung ist auch die Verringerung oder der Wegfall von ursprünglich festgesetzten Raten möglich. In diesem Zusammenhang ist die Partei während des Gerichtsverfahrens und vier Jahre über dessen Beendigung hinaus gesetzlich verpflichtet, dem Gericht wesentliche Verbesserungen der finanziellen Verhältnisse oder eine Änderung der Anschrift unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. Eine Verbesserung bei laufenden Einkünften oder Aufwendungen ist dann wesentlich, wenn sie sich – nicht nur einmalig – auf mehr als 100 Euro (brutto) im Monat beläuft. Wird gegen die Mitteilungspflicht verstoßen, kann die Bewilligung nachträglich mit der Folge aufgehoben werden, dass die gesamten Kosten nachzuzahlen sind.Der nächste Schritt Wenden Sie sich für die Antragstellung an die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts an Ihrem Wohnort. Hier Amtsgericht finden. Das Bundesjustizministerium erläutert wie folgt: “Wie erhält man Prozesskostenhilfe? Die Prozesskostenhilfe muss schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bei dem Gericht beantragt werden, das für den Zivilprozess zuständig ist. In dem Antrag muss der Sachverhalt ausführlich und vollständig – einschließlich der zur Verfügung stehenden Beweismittel – dargestellt werden, damit das Gericht die vom Gesetz geforderte „hinreichende Aussicht auf Erfolg“ prüfen kann. Dem Antrag müssen außerdem eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Familienverhältnisse, Beruf, Vermögen, Einkommen und Lasten) sowie entsprechende Belege in Kopie beigefügt werden. Für diese Erklärung ist das bundesweit einheitliche Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe(PDF, 278KB, Datei ist barrierefrei)” zu verwenden, das weitere Informationen und Erläuterungen enthält.”Auftrag erteilenHier finden Sie wichtige Hinweise für Sie!Sie sind damit einverstanden, dass wir zu Terminen für eine wirtschaftliche, arbeitsteilige Arbeitsweise Terminsvertreter schicken.*Wir sind stets Ihr Ansprechpartner als Korrespondenzanwaltskanzlei. Ja, ich bin damit einverstanden, dass der Anwalt zu Terminen einen Terminsvertreter schicken kann.Als Anwalt bin ich nicht in der Lage, den Ausgang eines Verfahrens vorherzusagen. Jeder Fall ist einzigartig und kann von vielen Faktoren beeinflusst werden, die während des Verlaufs auftreten können. Es ist wichtig zu verstehen, dass ich Ihnen keine Garantie für den Erfolg eines Falls geben kann.*Unsere Arbeit basiert auf gründlicher Analyse, Kenntnis der Gesetze und Erfahrung, jedoch bleiben Ergebnisse letztlich oft ungewiss. Ich habe verstanden, dass keine Garantie für einen Erfolg meines Falles besteht, da der Ausgang von unterschiedlichen Faktoren abhängt, die im Verfahren auftreten können.Als Besteller/in müssen Sie grundsätzlich für die Kosten des Anwaltes aufkommen. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, die Ihnen eine Deckungszusage erteilt hat, dann kann diese stellvertretend für Sie die Anwaltsrechnung bezahlen. Als Service versuchen wir zuerst mit Ihrer Rechtsschutzversicherung abzurechnen. Die Kosten richten sich mindestens nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Kosten werden vom Gegenstandswert (auch Streitwert genannt) berechnet.* Ich habe den Hinweis über die Gebühren des Anwalts zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.Einwilligung* Ja, ich stimme der Datenschutzerklärung und den Allgemeinen Mandatsbedingungen (AGB) zu.Widerrufsbelehrung* Mein Widerrufsrecht habe ich zur Kenntis genommen und konnte die Widerrufsbelehrung unter nachfolgendem Link herunterladen: https://www.denniskallabis.de/storage/2022/01/WIDERRUFSBELEHRUNG.pdfDas Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.* Ja, ich bitte in Kenntnis der Wirkung um Aufnahme der Tätigkeit vor Ablauf der 14 Tage Widerrufsfrist. Nein, bitte Widerrufsfrist abwarten, auch wenn Fristen ablaufen.Wichtiger Hinweis, da Sie 14 Tage abwarten wollen Wir werden nach Ihrem Wunsch zunächst die 14 Tage Widerrufsfrist abwarten. Wir werden vorher also nicht tätig. Ihnen muss bewusst sein, dass in dieser Zeit Fristen verpasst sein können. Unsererseits sind jedoch die Hände gebunden, wenn Sie nicht wünschen, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig werden.AblaufAuf Ihre Anfrage hin, werden wir Ihre Anfrage prüfen. Das Gesetz erfordert z.B. bereits von uns im Vorfeld eine Prüfung vorzunehmen, um die Vertretung widerstreitender Interessen zu verhindern. Nehmen wir Ihr Mandant an, kommt dieses durch unsere Annahmeerklärung mit den hier genannten Bedingungen und gesetzlichen Zahlungsverpflichtungen zustande. Wir können Ihnen aber auch ein alternatives Angebot machen. Organisation in WiedervorlagenDie Bearbeitung kann nur und ausschließlich nach den hier organisierten Wiedervorlagen ablaufen. Ihr Anliegen wird ausschließlich nach rechtlicher Dringlichkeit und seinem Eingang auf Wiedervorlage gelegt. Der Wiedervorlage-Stapel muss abgearbeitet werden. Dies nimmt Zeit in Anspruch und kann nicht beschleunigt werden.VERGÜTUNGSVEREINBARUNG im Sinne des § 3a Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG)Die anwaltliche Tätigkeit kostet Geld. Um meinen Mitarbeitenden und mir eine wirtschaftliche Arbeitsweise zu ermöglichen, treffen wir mit Ihnen im Folgenden eine Vergütungsvereinbarung nach § 3a Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und weichen darin von Vorschriften des RVG ab.Hinweis: Die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter (wie Rechtsschutzversicherung) oder die Staatskasse haben im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung zu erstatten.* Ich habe den Hinweis zur Kenntnis genommen, dass die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter (wie Rechtsschutzversicherung) oder die Staatskasse im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung zu erstatten haben.Deckungsanfrage botenschaftlich durch Anwaltsbüro kostenpflichtig erledigen lassen* Nein, ich habe bereits eine Deckungszusage und sende Ihnen diese zu. Ja, das Anwaltsbüro soll botenschaftlich für mich eine Deckungsanfrage stellen. Die Deckungsanfrage wird mit einer 0,3 Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG des Streitswerts Ihres Anliegens abgerechnet, soweit die anwaltli Nein, der Anwalt soll keine Deckungsanfrage für mich stellen. Ich übernehme die Anwaltskosten selbst.Vergütung für die weitere anwaltliche Tätigkeit* Ich erteile unbedingten Auftrag zur außergerichtlichen Tätigkeit des Anwaltes zu den nach dem Streitwert des RVG berechneten Anwaltskosten. Eine Anrechnung der außergerichtlich angefallenen Gebühren findet unter Abweichung der Regelung des RVG auf etwaige später anfallende Anwaltsgebühren nicht statt. Ich bin bereit, von meiner Versicherung nicht getragene Anwaltskosten selbst zu zahlen, insb. bei Selbstbehalt.Vergütung für die weitere anwaltliche Tätigkeit (Selbstzahler).* Selbstzahler: Ich erteile jetzt Auftrag zur außergerichtlichen Tätigkeit des Anwaltes zu den nach dem Streitwert des RVG berechneten Anwaltskosten. Eine Anrechnung der außergerichtlich angefallenen Gebühren findet unter Abweichung der Regelung des RVG auf etwaige später anfallende Anwaltsgebühren nicht statt.Vergütung für die anwaltliche Tätigkeit (Selbstzahler).* Selbstzahler: Ich erteile jetzt Auftrag zur außergerichtlichen Tätigkeit des Anwaltes zu den nach dem Streitwert des RVG berechneten Anwaltskosten. Eine Anrechnung der außergerichtlich angefallenen Gebühren findet unter Abweichung der Regelung des RVG auf etwaige später anfallende Anwaltsgebühren nicht statt.Vergütung für die weitere anwaltliche Tätigkeit.* Ich erteile jetzt Auftrag zur außergerichtlichen Tätigkeit des Anwaltes zu den nach dem Streitwert des RVG berechneten Anwaltskosten. Eine Anrechnung der außergerichtlich angefallenen Gebühren findet unter Abweichung der Regelung des RVG auf etwaige später anfallende Anwaltsgebühren nicht statt. Ich bin bereit, von meiner Versicherung nicht getragene Anwaltskosten selbst zu zahlen, insb. bei Selbstbehalt.Vergütung für die anwaltliche Beratung / Begutachtung vorbehaltlich Deckungszusage* Vorbehaltlich der Entscheidung der Deckungsanfrage: Ich erteile Auftrag zur Begutachtung des Anwaltes zum Preis in Höhe von pauschal 270,00 EUR, zzgl. USt. Eine Anrechnung der Anwaltskosten für das Gutachten findet unter Abweichung der Regelung des RVG auf etwaige später anfallende Anwaltsgebühren nicht statt. Ich bin bereit, von meiner Versicherung nicht getragene Anwaltskosten selbst zu zahlen, insb. bei Selbstbehalt.Vergütung für die anwaltliche Beratung / Begutachtung* Ich erteile jetzt unbedingten Auftrag zur Begutachtung des Anwaltes zum Preis in Höhe von pauschal 270,00 EUR, zzgl. USt. Eine Anrechnung der Anwaltskosten für das Gutachten findet unter Abweichung der Regelung des RVG auf etwaige später anfallende Anwaltsgebühren nicht statt. Ich bin bereit, von meiner Versicherung nicht getragene Anwaltskosten selbst zu zahlen, insb. bei Selbstbehalt.DEVK KundeIst Ihr konkreter Fall von Ihrem Versicherungsschutz gedeckt, verzichtet die DEVK in Ihrem Fall auf die mit Ihnen vereinbarte Selbstbeteiligung. Voraussetzung ist jedoch, dassIhr Fall von der DEVK übernommen wird undder Streitwert kleiner oder gleich 2.000,00 EUR ist.Dies erfahren Sie durch eine Deckungsanfrage, welche wir botenschaftlich für Sie bei der DEVK einreichen.Hinweis: Die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter (wie Rechtsschutzversicherung) oder die Staatskasse haben im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung zu erstatten.* Ich habe den Hinweis zur Kenntnis genommen, dass die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter (wie Rechtsschutzversicherung) oder die Staatskasse im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung zu erstatten haben.Vergütung für die weitere anwaltliche Tätigkeit Ich erteile unbedingten Auftrag zur außergerichtlichen Tätigkeit des Anwaltes zu den nach dem Streitwert des RVG berechneten Anwaltskosten. Eine Anrechnung der außergerichtlich angefallenen Gebühren findet unter Abweichung der Regelung des RVG auf etwaige später anfallende Anwaltsgebühren nicht statt.VollmachtSie können jetzt hier elektronisch Ihre Vollmacht für die außergerichtliche Tätigkeit erteilen ODER später nachsenden. Sie erhalten per Mail auch einen Link zur Vollmacht.Unterschrift auf VollmachtDie Vollmacht ist beschränkt durch Ihre Angaben, welche Sie zuvor im Formular gemacht haben und bezieht sich nur auf das hier mitgeteilte Anliegen. Sie dient dem Anwalt dazu in Ihrem Namen handeln zu dürfen, um sich gegenüber der Gegenseite zu legitimieren.EmailDieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.