Insolvenz der FTI Group: So sichern Sie Ihre Ansprüche und erhalten Rückerstattungen – Ein Leitfaden vom Anwalt

Umgang mit der Insolvenz der FTI Group

Die Insolvenz der FTI Touristik GmbH, BigXtra Touristik GmbH und Flight Trading GmbH hat zahlreiche Kunden und Partner betroffen. Am 3. Juni 2024 meldete die FTI Touristik GmbH Insolvenz an, gefolgt von BigXtra Touristik GmbH und Flight Trading GmbH. FTI Voyages S.A.S. stellte am 10. Juni 2024 die Zahlungen ein.1 In diesem Artikel möchten wir Ihnen als betroffene Kunden einen Überblick darüber geben, wie Sie mit der Situation umgehen können und welche Schritte notwendig sind, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Allgemeine Informationen zur Insolvenz

Die Insolvenz betrifft alle über die FTI Touristik GmbH gebuchten Leistungen. Dies schließt die Marken FTI in Deutschland, Österreich, den Niederlanden und Frankreich sowie die Marke 5vorFlug und die BigXtra Touristik GmbH ein. Gebuchte Leistungen bei Drittanbietern (z.B. TUI, Alltours) über die Portale der FTI Touristik GmbH sind nicht betroffen.2

Das Amtsgericht München hat Herrn Rechtsanwalt Axel W. Bierbach von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird frühestens im September 2024 erwartet.3 Forderungen können erst nach der Verfahrenseröffnung angemeldet werden, nachdem Sie ein Gläubigeranschreiben mit einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) erhalten haben.

Was tun, wenn Sie bereits unterwegs sind?

Falls Sie bereits unterwegs sind, greift der gesetzlich verankerte Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Dieser stellt sicher, dass Sie Ihre Reise wie geplant fortsetzen können. Sollte dies nicht möglich sein, wird Ihre Rückreise organisiert. Informationen und Unterstützung erhalten Sie direkt vom DRSF oder über die Webseite www.drsf.reise.

Für weitergehende Unterstützung bei Notsituationen im Ausland erhalten Sie auch nachrangig Hilfe über das Auswärtige Amt sowie den deutschen Konsulaten und Botschaften.4

Für Pauschalreisegäste im Ausland ist der Hotelaufenthalt durch den DRSF abgesichert.5 Sollte Ihr Hotel keine Kostenübernahmeerklärung erhalten haben, können Sie diese auf den Webseiten der FTI Touristik GmbH oder BigXtra Touristik GmbH herunterladen.

Was tun, wenn Ihre Reise noch nicht angetreten wurde?

Leider wurden alle gebuchten Reisen bis einschließlich 5. Juli 2024 storniert. Ab dem 6. Juli 2024 werden auch alle Pauschalreisen und bestimmte Einzelleistungen abgesagt.6 Als Pauschalreisegast sind Ihre geleisteten Zahlungen durch den DRSF abgesichert, und Sie erhalten eine Erstattung. Der DRSF wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald alle Daten ausgewertet wurden.

Einzelleistungen, wie nur Flüge oder Hotelübernachtungen, fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz und sind daher nicht durch den DRSF abgesichert.

Wichtige Schritte für die Erstattung Ihrer Kosten

  1. Aufbewahrung von Unterlagen: Bewahren Sie alle Dokumente auf, die Ihre Buchung belegen, einschließlich des Sicherungsscheins des DRSF. Falls Sie vor Ort Zahlungen geleistet haben, dokumentieren Sie diese sorgfältig mit Rechnungen oder Quittungen.
  2. Gläubigeranschreiben abwarten (Stand: 15.06.2024): Melden Sie Ihre Forderungen erst nach Erhalt des Gläubigeranschreibens an, da Sie dafür eine PIN benötigen. Dies erleichtert und beschleunigt die Bearbeitung Ihrer Forderungsanmeldung.
  3. Kontakte für Unterstützung (Stand: 15.06.2024):
    • FTI Service-Team: +49 (0)89 710 45 14 98 (8:00-22:00 Uhr)
    • DRSF Hotline: +49 (0)30 78 95 47 70 (24/7)

Pauschalreise oder Einzelleisung: Unterschied

  • Pauschalreisen: Alle Pauschalreisenden sind durch den DRSF abgesichert. Falls Ihre Reise bereits angetreten wurde und Sie private Nachzahlungen leisten mussten, können diese unter Vorlage der entsprechenden Dokumente erstattet werden.
  • Einzelleistungen: Leider sind Einzelleistungen nicht durch den DRSF abgesichert. Es wird geprüft, ob diese dennoch in Anspruch genommen werden können. Im Übrigen verbleibt die Möglichkeit, die eigene Forderung zur Insolvenztabelle als Insolvenzgläubiger beim Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Verfahrens anzumelden.

Zusammenfassung

Die Insolvenz der FTI Group stellt Kunden vor erhebliche Herausforderungen. Wichtig ist, dass Sie Ruhe bewahren, alle relevanten Unterlagen aufbewahren und die Informationen und Anweisungen des DRSF sowie des Insolvenzverwalters abwarten. Der DRSF arbeitet daran, Ihre Ansprüche unbürokratisch und schnell zu bearbeiten. Für weiterführende Fragen und Informationen stehen Ihnen die eingerichteten Hotlines und Webseiten zur Verfügung.

  1. https://www.fti-group.com/de/insolvenz/fti-touristik-gmbh-bigxtra-touristik-gmbh ↩︎
  2. https://www.t-online.de/leben/aktuelles/id_100420788/fti-insolvenz-was-mit-urlaubern-passiert-die-gestrandet-sind.html ↩︎
  3. https://www.fti-group.com/de/insolvenz/fti-touristik-gmbh-bigxtra-touristik-gmbh ↩︎
  4. https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/buergerservice-faq-kontakt#content_2 ↩︎
  5. https://drsf.reise/schadenmeldung/ ↩︎
  6. https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/fti-insolventer-reiseveranstalter-storniert-auch-alle-reisen-ab-6-juli-a-56f53f04-008f-4d77-9b5b-1c26f8237e67 ↩︎
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