Wartezeiten! Derzeit erreichen uns sehr viele Anfragen. Wir arbeiten diese ab. Dabei kommt es jedoch zu Verzögerungen. Wir sind für Sie da und danken für Ihr Verständnis.

WARNUNG an alle Roland-Kunden! Obwohl Ihre Rechtsschtutz uns ortsunabhängig empfiehlt, verweigert Ihre Rechtsschutz bei Gerichtsverfahren die Übernahme desjenigen Kostenanteils, der sich aufgrund der Ortsentfernung ergibt: OMBUDSSTELLE ZUR SCHLICHTUNG EINSCHALTEN

Wie läuft die Bezahlung ab?

Die Bezahlung unserer Leistungen erfolgt in der Regel nach den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung. Als Auftraggeber steht der Mandant zunächst im Vorschussrisiko auf unser Honorar. Sie erhalten spätestens nach Erstellung Ihres Schreibens eine Vorschussrechnung zur Bezahlung. Nach Abschluss des Verfahrens oder nach bestimmten Meilensteinen bekommen Sie eine Schlussrechnung, die die angefallenen Gebühren oder Kosten aufschlüsselt. Auf Wunsch bieten wir die Vermittlung eines Gesuchs an Ihre Rechtsschutzversicherung oder Prozessfinanzierer (ab 2.000,00 EUR) an.

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