Die Bezahlung unserer Leistungen erfolgt in der Regel nach den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung. Als Auftraggeber steht der Mandant zunächst im Vorschussrisiko auf unser Honorar. Sie erhalten spätestens nach Erstellung Ihres Schreibens eine Vorschussrechnung zur Bezahlung. Nach Abschluss des Verfahrens oder nach bestimmten Meilensteinen bekommen Sie eine Schlussrechnung, die die angefallenen Gebühren oder Kosten aufschlüsselt. Auf Wunsch bieten wir die Vermittlung eines Gesuchs an Ihre Rechtsschutzversicherung oder Prozessfinanzierer (ab 2.000,00 EUR) an.