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Sachstandsanfragen: Neue Entwicklungen in Ihren Fällen teilen wir Ihnen mit, nachdem diese entstehen. Durch Sachstandsanfragen geht Ihr Fall nicht voran. Fälle entwickeln sich langsamer als Sie sich das wünschen. Statistische Laufzeit im Durchschnitt 1,5 bis 3 Jahre. Da wir mehr als einen Fall betreuen, sind wir gezwungen unsere Aufmerksamkeit aufzuteilen. Unsere Aufmerksamkeit verteilen wir fair nach rechtlichem Bedarf auf die uns anvertrauten Fälle.

Wartezeiten! Derzeit erreichen uns sehr viele Anfragen. Wir arbeiten diese ab. Dabei kommt es wegen Personalmangels jedoch zu Verzögerungen. Wir sind für Sie da und danken für Ihr Verständnis.

Was mache ich, wenn mein Schadensersatzanspruch abgelehnt wurde?

Wenn Ihr Schadensersatzanspruch abgelehnt wurde, sollten Sie die Begründung prüfen und rechtlichen Rat einholen. In vielen Fällen kann eine Ablehnung angefochten werden, insbesondere wenn die Gründe dafür unbegründet oder rechtlich nicht haltbar sind. Wir unterstützen Sie dabei, eine erneute Prüfung Ihres Anspruchs zu veranlassen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

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