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Sachstandsanfragen: Neue Entwicklungen in Ihren Fällen teilen wir Ihnen mit, nachdem diese entstehen. Durch Sachstandsanfragen geht Ihr Fall nicht voran. Fälle entwickeln sich langsamer als Sie sich das wünschen. Statistische Laufzeit im Durchschnitt 1,5 bis 3 Jahre. Da wir mehr als einen Fall betreuen, sind wir gezwungen unsere Aufmerksamkeit aufzuteilen. Unsere Aufmerksamkeit verteilen wir fair nach rechtlichem Bedarf auf die uns anvertrauten Fälle.

Wartezeiten! Derzeit erreichen uns sehr viele Anfragen. Wir arbeiten diese ab. Dabei kommt es wegen Personalmangels jedoch zu Verzögerungen. Wir sind für Sie da und danken für Ihr Verständnis.

Wann habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?

Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht, wenn Sie durch das Verschulden einer anderen Person körperlichen oder seelischen Schaden erlitten haben. Dies kann bei Unfällen, ärztlichen Behandlungsfehlern oder durch gewaltsame Handlungen der Fall sein. Wir beraten Sie gerne über Ihre Rechte und unterstützen Sie dabei, eine angemessene Schmerzensgeldzahlung zu erhalten.

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