Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht, wenn Sie durch das Verschulden einer anderen Person körperlichen oder seelischen Schaden erlitten haben. Dies kann bei Unfällen, ärztlichen Behandlungsfehlern oder durch gewaltsame Handlungen der Fall sein. Wir beraten Sie gerne über Ihre Rechte und unterstützen Sie dabei, eine angemessene Schmerzensgeldzahlung zu erhalten.