Drohnen über dem Grundstück: Zivilrechtliche Konsequenzen und Eigentumsschutz

Einleitung

In einer Kleinstadt im nördlichen Bundesstaat New York sorgte ein Vorfall für Aufsehen: Ein 60-jähriger Mann schoss die Drohne seines Nachbarn mit einer Schrotflinte ab.1 Dies wirft zahlreiche rechtliche Fragen auf. Was wäre in Deutschland geschehen? Welche Rechte hat der Eigentümer einer Drohne und welche Maßnahmen sind zulässig, um die eigene Privatsphäre zu schützen? Dieser Artikel beleuchtet die zivilrechtlichen Aspekte eines solchen Vorfalls nach deutschem Recht.

Eigentumsrecht: Schutz und Pflichten

Das deutsche Zivilrecht schützt das Eigentum umfassend. Nach § 903 BGB hat der Eigentümer das Recht, mit seiner Sache nach Belieben zu verfahren und andere von jeder Einwirkung auszuschließen. Die Drohne, die über das Grundstück flog, gehört dem Nachbarn. Durch das Abschießen der Drohne wurde das Eigentum des Nachbarn unmittelbar beschädigt. Gleichsam ist auch der Grundstückinhaber geschützt und darf einer wesentlichen Beeinträchtigung entgegentreten.

Als Konsequenz daraus können sich Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatzergeben.

  • Unterlassungsansprüche: Der Nachbar des Grundstücks kann zukünftige Beeinträchtigungen verhindern, indem er Unterlassungsansprüche geltend macht.
  • Schadenersatz: Für die zerstörte Drohne kann der Nachbar ggfs. Schadenersatz verlangen.

Besitzschutz: Rechte des Besitzers

Besitz bedeutet die tatsächliche Herrschaft über eine Sache. Gemäß § 858 BGB ist der Besitzer gegen verbotene Eigenmacht geschützt, also gegen widerrechtliche Beeinträchtigungen seines Besitzes. Das Abschießen der Drohne durch den Nachbarn stellt eine solche verbotene Eigenmacht dar.

Das Gesetz sieht als Rechtsfolge vor, dass der Besitz wieder einzuräumen ist und ggfs. Schadensersatz verlangt werden kann.

  • Wiedereinräumung des Besitzes: Der Nachbar kann verlangen, dass sein Besitz wiederhergestellt wird, was in diesem Fall die Ersatzbeschaffung einer Drohne bedeutet.
  • Schadenersatz: Der Nachbar kann für den Verlust der Drohne und gegebenenfalls für zusätzliche Schäden Schadenersatz fordern.

Schadenersatz: Ansprüche bei Eigentumsverletzungen

Nach § 823 Abs. 1 BGB ist jeder, der vorsätzlich oder fahrlässig das Eigentum eines anderen widerrechtlich verletzt, zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Das bewusste Abschießen der Drohne stellt eine solche widerrechtliche Eigentumsverletzung dar.

Mögliche Ansprüche:

  • Ersatz des materiellen Schadens: Der Nachbar kann den Wiederbeschaffungswert der Drohne einfordern.
  • Ersatz des weitergehenden Schadens: Sollte die Drohne wertvolle Aufnahmen oder Daten enthalten haben, kann unter Umständen auch ein weiterer Schadenersatz in Frage kommen.

Notwehr und Notstand: Rechtfertigungsgründe?

Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abzuwehren, § 227 BGB. Das bloße Überfliegen eines Grundstücks durch eine Drohne stellt in der Regel keinen solchen Angriff dar.

Ein Defensivnotstand liegt vor, wenn eine Sache beschädigt wird, um eine drohende Gefahr von einem Rechtsgut abzuwenden, wobei der Schaden nicht außer Verhältnis zur Gefahr stehen darf, § 228 BGB. Das Abschießen der Drohne erscheint unverhältnismäßig, da weniger einschneidende Maßnahmen, wie das Einschalten der Behörden, möglich und zumutbar sind.

Exkurs: Luftverkehrsrecht: Drohnenflug über Privatgrundstücken

Das Überfliegen von Privatgrundstücken durch Drohnen ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Nach § 21b Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) dürfen Drohnen bestimmte Bereiche überfliegen, dürfen aber keine Belästigung oder Gefährdung darstellen. Der Grundstückseigentümer kann Maßnahmen zur Abwehr ergreifen, sollte aber verhältnismäßig handeln.

Empfehlung:

  • Kontaktaufnahme mit Behörden: Bei Belästigungen oder Gefährdungen ist der richtige Weg, die zuständigen Luftfahrtbehörden oder die Polizei zu informieren, anstatt selbst zur Waffe zu greifen.

Schlussgedanken

Der Vorfall in den USA, bei dem ein Mann die Drohne seines Nachbarn abschoss, wäre auch nach deutschem Recht problematisch. Das Eigentum und der Besitz des Nachbarn sind geschützt, und Schadenersatzansprüche wären zu erwarten. Notwehr- oder Notstandsargumente sind schwer zu begründen, da das Abschießen einer Drohne unverhältnismäßig erscheint. Der richtige Weg zur Abwehr besteht in der Kontaktaufnahme mit den Behörden sowie dem betreffenden Nachbar, um den Rechtsweg zu beschreiten. Hierbei können Sie sich anwaltlicher Unterstützung bedienen.

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Drohnen bieten faszinierende Möglichkeiten, stellen aber auch rechtliche Herausforderungen dar. Es ist wichtig, sich über die gesetzlichen Regelungen zu informieren und im Falle von Konflikten besonnen und rechtskonform zu handeln. Eigentum und Privatsphäre müssen geschützt werden, jedoch immer im Rahmen des Gesetzes.

  1. https://www.golem.de/news/selbstjustiz-mann-holt-drohne-des-nachbarn-mit-schrotflinte-vom-himmel-2406-186528.html ↩︎
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