Corona in NRW – Was ist jetzt erlaubt
Am Montag, 15. Juni 2020, tritt die neue Coronaschutzverordnung NRW (CoronaSchVO NRW) in Kraft. Sie gilt vorerst bis zum 1. Juli 2020. Das Land NRW geht damit in weiteren Schritten den Weg hin zu einer weiteren Öffnung des öffentlichen Lebens. Aktuelle Grundregeln für Kontakt zu anderen Menschen Maßstab für alle zwischenmenschlichen Kontakte im öffentlichen Raum ist weiterhin,