Corona in NRW – Was ist jetzt erlaubt

Corona in NRW – Was ist jetzt erlaubt

Am Montag, 15. Juni 2020, tritt die neue Coronaschutzverordnung NRW (CoronaSchVO NRW) in Kraft. Sie gilt vorerst bis zum 1. Juli 2020. Das Land NRW geht damit in weiteren Schritten den Weg hin zu einer weiteren Öffnung des öffentlichen Lebens. Aktuelle Grundregeln für Kontakt zu anderen Menschen Maßstab für alle zwischenmenschlichen Kontakte im öffentlichen Raum ist weiterhin,

Corona: Was ist in NRW noch erlaubt? Spaziergang, Handel, Handwerk?

Wer darf noch auf haben und wenn ja wie? Seit Montag, den 23. März 2020, gilt die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) vom 22. März 2020.  Was dürfen wir jetzt noch? Ist das öffentliche Leben jetzt lahmgelegt?  Hier erhalten Sie einen Überblick über die erlaubten Tätigkeiten in Nordrhein-Westfalen. Das öffentlich
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