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Schockschaden

Schockschäden sind psychische Schäden, die infolge eines traumatischen Ereignisses, wie etwa eines Verkehrsunfalls, entstehen können. In Deutschland haben Geschädigte unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Schadensersatz für solche Schäden. In diesem Beitrag erläutern wir die rechtlichen Grundlagen, Voraussetzungen und Beispiele für Schockschäden, damit Sie im Ernstfall gut informiert sind.

Was sind Schockschäden?

Schockschäden bezeichnen psychische Beeinträchtigungen, die durch einen plötzlichen und traumatischen Vorfall hervorgerufen werden. Typische Symptome sind beispielsweise Angstzustände, posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) oder andere emotionale Störungen, die durch die Erlebnisse verursacht wurden.

Anspruchsgrundlagen für Schockschäden

In Deutschland ergibt sich der Anspruch auf Schadensersatz für Schockschäden aus den allgemeinen Vorschriften des Schadensersatzrechts (§§ 823 ff. BGB) sowie den speziellen Regelungen für Personenschäden. Grundsätzlich sind folgende Punkte entscheidend:

  1. Kausalität: Der psychische Schaden muss durch das traumatische Ereignis direkt verursacht worden sein. Hierbei ist es wichtig, dass der Schädiger für das schädigende Ereignis verantwortlich ist.
  2. Schaden: Es muss ein konkreter Schaden vorliegen, der in der Regel durch medizinische Gutachten nachgewiesen werden muss. Dies kann die Diagnose einer PTBS oder anderer psychischer Erkrankungen umfassen.
  3. Schutzwürdigkeit: Der Geschädigte muss einer der nahe stehenden Personen des direkt Verletzten sein. Nur dann können Schockschäden in der Regel anerkannt werden. Dies ist besonders relevant, wenn der Geschädigte Zeuge des Unfalls oder in unmittelbarem Kontakt mit dem Ereignis war.

Beispiel für Schockschäden

Angenommen, eine Person ist bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt worden, und der Geschädigte, ein naher Angehöriger, war als Zeuge des Vorfalls anwesend. Der Angehörige kann unter Umständen Schockschäden geltend machen, wenn er nachweisen kann, dass er durch den Anblick des Unfalls eine psychische Erkrankung erlitten hat.

Rechtliche Voraussetzungen für Schockschäden

1. Nahe stehende Personen

Ein wichtiger Aspekt für die Geltendmachung von Schockschäden ist, dass der Geschädigte in einem engen Verhältnis zum direkt Verletzten steht. Dies können Angehörige wie Eltern, Geschwister, Partner oder Kinder sein.

2. Echter Krankheitswert

Der psychische Schaden muss einen echten Krankheitswert haben. Dies bedeutet, dass der Geschädigte eine diagnostizierte psychische Erkrankung aufweisen muss, die nachweislich aus dem traumatischen Erlebnis resultiert. Gutachten von Psychologen oder Psychiatern sind oft notwendig, um diesen Nachweis zu erbringen.

3. Zeitlicher Zusammenhang

Der Schockschaden muss in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit dem traumatischen Ereignis stehen. In der Regel wird ein Zeitraum von wenigen Wochen bis Monaten akzeptiert, um die Entstehung der psychischen Erkrankung zu dokumentieren.

Gerichtliche Entscheidung zu Schockschäden

Die Rechtsprechung hat sich in der Vergangenheit mit Schockschäden auseinandergesetzt. Ein Beispiel ist das Urteil des BGH (BGH, Urteil vom 29.04.2003 – VI ZR 404/02), in dem entschieden wurde, dass eine Frau, die beim Verkehrsunfall ihres Mannes zusah und dadurch psychisch geschädigt wurde, einen Anspruch auf Schmerzensgeld hatte. Der BGH stellte fest, dass sie als nahe stehende Person auch bei der Verletzung ihres Ehepartners in ihrer seelischen Gesundheit betroffen war.

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