Reparaturkosten sind ein zentraler Bestandteil des Schadensersatzrechts und beziehen sich auf die Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands einer beschädigten Sache. In diesem Artikel beleuchten wir, wie Reparaturkosten abgerechnet werden, welche Möglichkeiten es gibt und welche rechtlichen Grundlagen dabei eine Rolle spielen.
Was sind Reparaturkosten?
Reparaturkosten umfassen alle finanziellen Aufwendungen, die notwendig sind, um einen beschädigten Gegenstand in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuführen. Diese Kosten können sowohl fiktiv als auch konkret abgerechnet werden, je nach den Umständen des Schadens.
1. Fiktive Abrechnung
Bei der fiktiven Abrechnung erfolgt die Kostenermittlung auf Grundlage eines Schadensgutachtens. Diese Art der Abrechnung wird oft gewählt, wenn der Geschädigte keine tatsächliche Reparatur durchführen lässt oder die Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert liegen.
2. Konkrete Abrechnung
Die konkrete Abrechnung erfolgt durch Vorlage einer Rechnung des Dienstleisters, der die Reparatur durchführt. Vorab müssen die Kosten durch einen Gutachter oder den Dienstleister selbst geschätzt werden. Bei der konkreten Abrechnung hat der Geschädigte Anspruch auf die tatsächlichen Kosten, die ihm durch die Reparatur entstehen.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für die Abrechnung von Reparaturkosten sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert, insbesondere in § 249. Dieser Paragraph regelt die Pflicht des Schädigers, den Zustand der beschädigten Sache wiederherzustellen.
Anspruch auf Wiederherstellung
Der Geschädigte hat gemäß § 249 Abs. 1 BGB Anspruch auf die vollständige Wiederherstellung seiner beschädigten Sache (Naturalrestitution). Dies bedeutet:
- Der Schädiger muss den Zustand wiederherstellen, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde.
- Liegen die Reparaturkosten über den im Gutachten genannten Betrag, sind diese zusätzlichen Kosten ebenfalls vom Schädiger zu tragen (Prognoserisiko des Schädigers).
Grenze der Reparaturkosten
Bei Kfz-Schäden wurde die Grenze für zulässige Reparaturkosten auf 130 % des Wiederbeschaffungswertes festgelegt. Diese Regelung gilt auch für andere Dinge, wobei die Grenze im Einzelfall bestimmt werden muss.
Besondere Regelungen
Smart-Repair-Methode
Die Smart-Repair-Methode ermöglicht eine kostengünstige Reparatur von Kleinstschäden. Diese Methode kann eine gute Alternative zur herkömmlichen Reparatur sein, sollte jedoch nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Schädiger eine entsprechende Fachwerkstatt empfiehlt.
Ersatz der Umsatzsteuer
Gemäß § 249 Abs. 2 S. 2 BGB ist der Ersatz der Umsatzsteuer davon abhängig, ob diese tatsächlich angefallen ist. Eine Überkompensation des Geschädigten wird vermieden, insbesondere wenn die Reparatur nicht von einer Fremdfirma durchgeführt wird.
Wichtige Urteile zur Reparaturkostenabrechnung
Eine Reihe von Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Rahmenbedingungen für die Abrechnung von Reparaturkosten präzisiert:
- BGH 12.10.2021 – VI ZR 513/19: Bestätigung der Unterscheidung zwischen fiktiver und konkreter Abrechnung.
- BGH 05.04.2022 – VI ZR 7/21: Klarstellung, dass eine Kombination fiktiver und konkreter Schadensberechnung nicht zulässig ist.
- BGH 20.10.2009 – VI ZR 53/09: Festlegung der üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt als Grundlage für die fiktive Abrechnung.