Mindestvertragslaufzeit

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Mindestvertragslaufzeit

Unter Mindestlaufzeit versteht man die vereinbarte Mindestdauer eines Vertrags oder eines Vertragsbestandteils. Die Mindestlaufzeit kann beispielsweise bei Abonnements, Mobilfunkverträgen, Kreditverträgen oder Versicherungsverträgen eine Rolle spielen. Während der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung des Vertrages oder des Vertragsbestandteils in der Regel nicht möglich. Eine vorzeitige Beendigung des Vertrags oder des Vertragsbestandteils ist jedoch unter bestimmten Voraussetzungen möglich, beispielsweise bei einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund oder im Falle einer Einigung zwischen den Vertragsparteien. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag in der Regel mit einer bestimmten Frist gekündigt werden.

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