Im deutschen Recht wird unter Leasing eine Finanzierungsform verstanden, bei der ein Leasinggeber einem Leasingnehmer ein bestimmtes Gut zur Nutzung überlässt. Dabei verpflichtet sich der Leasingnehmer, für die Nutzung des Gutes regelmäßige Leasingraten an den Leasinggeber zu zahlen. Das Gut kann dabei beispielsweise ein Fahrzeug, ein Maschinenpark oder auch eine Immobilie sein. Der Leasinggeber bleibt in der Regel Eigentümer des Gutes während der Laufzeit des Leasingvertrags und der Leasingnehmer hat lediglich ein Nutzungsrecht. Der Leasingvertrag kann sowohl für eine bestimmte Dauer als auch auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden. Eine besondere Form des Leasings ist das Sale-and-Lease-Back-Verfahren, bei dem der Leasingnehmer bereits im Eigentum befindliche Güter an den Leasinggeber verkauft und anschließend zurückleast. Leasingverträge werden vor allem von Unternehmen als alternative Finanzierungsmöglichkeit genutzt.