Die Laufzeitverlängerung bezieht sich auf eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien, bei der die ursprünglich festgelegte Laufzeit eines Vertrags verlängert wird. Eine Laufzeitverlängerung kann zum Beispiel bei einem Mietvertrag, einem Handyvertrag oder einem Arbeitsvertrag vorgenommen werden. Die Verlängerung kann durch eine einvernehmliche Vereinbarung der Vertragsparteien oder durch eine einseitige Erklärung einer Partei erfolgen, wenn dies im Vertrag vorgesehen ist. Dabei kann die Laufzeitverlängerung für einen bestimmten Zeitraum oder unbefristet erfolgen. Die Laufzeitverlängerung ist ein wichtiger Aspekt bei Verträgen, da sie die Dauer der Verpflichtungen und Rechte der Parteien beeinflusst.