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Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist ist die Frist, innerhalb derer eine Kündigung einer Vertragspartei dem Vertragspartner zugehen muss, um wirksam zu werden. Die genaue Definition und die rechtlichen Grundlagen können je nach Vertragsart und -inhalt variieren.

Im Arbeitsrecht beträgt die Kündigungsfrist gemäß § 622 BGB in der Regel vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats, kann jedoch durch Tarifvertrag oder individuelle Vereinbarung verlängert oder verkürzt werden. Für den Arbeitgeber gelten dabei gesonderte Fristen, abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers.

Im Mietrecht beträgt die Kündigungsfrist gemäß § 573c BGB bei ordentlicher Kündigung in der Regel drei Monate zum Monatsende oder zum Quartal, kann aber je nach Mietvertragsart und -dauer abweichen. Bei außerordentlicher Kündigung gibt es keine festgelegte Frist, die Kündigung muss jedoch unverzüglich erfolgen.

Im Versicherungsrecht gibt es je nach Versicherungsart unterschiedliche Kündigungsfristen, die im Versicherungsvertrag oder in den Versicherungsbedingungen festgelegt sind. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist ein Monat zum Ende des Versicherungsjahres.

Im Allgemeinen kann die Kündigungsfrist auch durch gesetzliche Bestimmungen, individuelle Vereinbarungen oder Gerichtsurteile beeinflusst werden.

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