Das Inkassoverfahren kann für Schuldner oft unübersichtlich sein, insbesondere wenn es um die anfallenden Kosten geht. In diesem Beitrag werden die verschiedenen Aspekte der Inkassokosten behandelt, einschließlich der zulässigen Gebühren, der Berechnung von Verzugszinsen und der relevanten rechtlichen Grundlagen.
1. Inkassokosten: Was darf verlangt werden?
a) Grundsatz der Angemessenheit
Inkassokosten dürfen nur dann verlangt werden, wenn sie angemessen und nachvollziehbar sind. Der Gläubiger hat grundsätzlich das Recht, seine Kosten für die Eintreibung von Forderungen geltend zu machen. Dabei müssen folgende Punkte beachtet werden:
- Vertragsgrundlage: Die Inkassokosten müssen auf einer vertraglichen Grundlage beruhen, z. B. durch eine Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner.
- Angemessene Höhe: Die Höhe der Inkassokosten sollte sich nach der Höhe der Forderung und dem Aufwand des Inkassounternehmens richten. Unangemessene oder überhöhte Gebühren sind unzulässig.
b) Erlaubte Gebühren
Die Höhe der Inkassokosten richtet sich oft nach den Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Inkassounternehmens. Typische Gebühren können Folgendes umfassen:
- Bearbeitungsgebühr: In der Regel beträgt die Bearbeitungsgebühr zwischen 10 und 20 Prozent der Hauptforderung.
- Mahnstufen: Je nach Anzahl der Mahnungen können zusätzliche Gebühren anfallen. Für jede Mahnstufe sind unterschiedliche Beträge zulässig.
- Erfolgsprovision: In einigen Fällen kann auch eine Erfolgsprovision für das Inkassounternehmen vereinbart werden.
2. Berechnung von Verzugszinsen
a) Verzugszinsen im Inkassoverfahren
Bei Zahlungsverzug hat der Gläubiger das Recht, Verzugszinsen zu verlangen. Die Höhe der Verzugszinsen ist gesetzlich geregelt und hängt von verschiedenen Faktoren ab.
- Basiszinssatz: Der Verzugszins beträgt in der Regel den Basiszinssatz plus einen Aufschlag (derzeit 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz für Verbraucher und 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz für Unternehmer).
- Zinslauf: Verzugszinsen werden ab dem Zeitpunkt des Verzuges bis zur vollständigen Begleichung der Forderung berechnet.
b) Beispiel zur Berechnung von Verzugszinsen
Nehmen wir an, die Hauptforderung beträgt 1.000 Euro, und der Basiszinssatz liegt bei 0,5 Prozent:
- Für Verbraucher:
- Verzugszins = 0,5 % + 5 % = 5,5 %
- Jährlicher Verzugszins = 1.000 € * 5,5 % = 55 €
- Für Unternehmer:
- Verzugszins = 0,5 % + 9 % = 9,5 %
- Jährlicher Verzugszins = 1.000 € * 9,5 % = 95 €
Die Verzugszinsen erhöhen die Gesamtschuld und müssen zusammen mit den Inkassokosten beglichen werden.
3. Rechtliche Grundlagen zu Inkassogebühren
a) BGB und RVG
Die rechtlichen Grundlagen für Inkassokosten und -gebühren sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) verankert. Wichtige Paragraphen sind:
- § 286 BGB: Regelt den Verzug des Schuldners und die Möglichkeit, Verzugszinsen zu verlangen.
- § 288 BGB: Bestimmt die Höhe der Verzugszinsen.
- RVG: Legt die Gebühren für anwaltliche Tätigkeiten und Inkassodienstleistungen fest.
b) Schutz vor überhöhten Gebühren
Schuldner haben das Recht, die Höhe der Inkassokosten und Verzugszinsen zu überprüfen. Bei Unklarheiten oder Unstimmigkeiten sollten sie rechtlichen Rat einholen oder sich an eine Verbraucherzentrale wenden.