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Beitragsfrei stellen

Der Begriff “Beitragsfrei stellen” bezeichnet die Möglichkeit, vorübergehend von der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen befreit zu werden, ohne dass dadurch der Versicherungsschutz verloren geht. Dies kann beispielsweise bei einer Krankenversicherung der Fall sein, wenn der Versicherte aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit vorübergehend nicht in der Lage ist, die Beiträge zu zahlen. In diesem Fall kann er einen Antrag auf Beitragsfreistellung stellen und bleibt dennoch weiterhin versichert.

Der Leistungsumfang der Versicherung kann jedoch während der Betragsfreistellung verringert sein.

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