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Außerordentliche Kündigung

Unter einer außerordentlichen Kündigung versteht man eine besondere Form der Kündigung, die eine sofortige Beendigung des Vertragsverhältnisses zur Folge hat. Anders als bei einer ordentlichen Kündigung, die unter Einhaltung bestimmter Fristen erfolgen muss, kann eine außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung einer Frist erfolgen.

Eine außerordentliche Kündigung ist nur in bestimmten Fällen möglich, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder in anderen Gesetzen geregelt sind. Typische Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind beispielsweise schwerwiegende Pflichtverletzungen, Vertrauensbruch, Diebstahl, Betrug oder sexuelle Belästigung. In der Regel muss die Kündigungserklärung schriftlich erfolgen und die Gründe für die außerordentliche Kündigung darlegen.

Für eine außerordentliche Kündigung müssen jedoch hohe Anforderungen erfüllt sein. Es muss ein wichtiger Grund vorliegen, der es dem kündigenden Vertragspartner unzumutbar macht, das Vertragsverhältnis fortzusetzen. Die Schwere des wichtigen Grundes muss dabei so groß sein, dass es nicht zumutbar ist, die Kündigungsfrist einzuhalten und das Vertragsverhältnis bis zum regulären Kündigungstermin fortzusetzen.

Im Falle einer wirksamen außerordentlichen Kündigung endet das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Der gekündigte Vertragspartner kann jedoch in bestimmten Fällen gegen die Kündigung vorgehen, beispielsweise wenn die Kündigung unwirksam ist oder der Verdacht auf eine Diskriminierung oder einen anderen Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen besteht.

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