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Aufhebungsvertrag

Unter einem Aufhebungsvertrag verstaht man eine Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien, mit der ein bestehender Vertrag vorzeitig beendet wird. Der Aufhebungsvertrag hat damit die Wirkung, dass der ursprüngliche Vertrag von dem Zeitpunkt an aufgelöst wird, der in der Vereinbarung festgelegt wird.

Im Gegensatz zu einer Kündigung, bei der ein Vertrag einseitig beendet wird, bedarf es für einen Aufhebungsvertrag der Zustimmung beider Vertragsparteien. Der Aufhebungsvertrag kann schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden, wobei im Zweifel die Schriftform empfehlenswert ist.

Inhaltlich kann ein Aufhebungsvertrag verschiedene Regelungen enthalten. So kann beispielsweise festgelegt werden, welche Folgen die vorzeitige Vertragsbeendigung für beide Vertragsparteien hat, ob eine Abfindung gezahlt wird oder wie offene Forderungen beglichen werden. Auch Regelungen zur Geheimhaltung oder zum Wettbewerbsverbot können vereinbart werden.

Wichtig ist, dass ein Aufhebungsvertrag nur dann rechtlich wirksam ist, wenn er von beiden Vertragsparteien freiwillig und ohne Zwang geschlossen wurde. Insbesondere darf ein Aufhebungsvertrag nicht gegen das Gebot von Treu und Glauben verstoßen oder gesetzliche Schutzvorschriften umgehen.

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