Abschlag

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Abschlag

Unter einem Abschlag versteht man eine Zahlung, die auf einen späteren fälligen Betrag angerechnet wird. Ein Abschlag ist somit eine vorweggenommene Zahlung auf einen noch nicht fälligen Betrag.

In der Praxis wird ein Abschlag oft bei größeren Aufträgen, wie zum Beispiel im Baugewerbe, vereinbart. Hier wird dem Auftragnehmer ein Teilbetrag des Gesamtbetrags als Abschlag gezahlt, bevor die Gesamtleistung abgeschlossen ist. Der Abschlag dient dabei als Sicherheit für den Auftragnehmer und als Zwischenfinanzierung, um laufende Kosten zu decken.

Im Vertragsrecht kann ein Abschlag auch als Teilzahlung bei der Erfüllung einer Verpflichtung vereinbart werden, wobei die Höhe und die Fälligkeit des Abschlags im Vertrag festgelegt werden. Ein Abschlag kann auch als Vorauszahlung auf eine spätere Lieferung oder Dienstleistung verstanden werden.

Ein Abschlag ist rechtlich von einer Anzahlung zu unterscheiden, die in der Regel als Vorleistung geleistet wird und damit sofort fällig ist, während ein Abschlag erst zu einem späteren Zeitpunkt angerechnet wird.

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