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Kündigung, fristgemäße

Im deutschen Recht bezeichnet “fristgemäße Kündigung” die ordentliche Beendigung eines Vertragsverhältnisses durch eine Vertragspartei unter Einhaltung einer vereinbarten oder gesetzlich vorgeschriebenen Frist. Dabei muss die Kündigung formgerecht erfolgen und die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Frist muss eingehalten werden. Die Frist kann je nach Art des Vertragsverhältnisses unterschiedlich lang sein. Eine fristgemäße Kündigung muss keinen besonderen Kündigungsgrund haben und kann auch ohne Vorliegen eines Fehlverhaltens der anderen Vertragspartei ausgesprochen werden.

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